Archive for the ‘Bundesverfassungsgericht’ Category
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Posted by deutschelobby - 17/08/2017
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
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Neuen Zürcher Zeitung Chefredaktor beschreibt den in Deutschland akzeptierten gefährlichen Linksradikalismus
Posted by deutschelobby - 09/07/2017
Der andere Blick
von Eric Gujer, Chefredaktor der
Neuen Zürcher Zeitung
Mein Name ist Marc Felix Serrao, und ich schreibe Ihnen, weil Eric Gujer auf Dienstreise in Amerika ist.
Das zentrale Thema ist diese Woche der G-20-Gipfel in Hamburg. Doch zum Auftakt geht es leider nicht um die politischen Streitfragen, sondern um die Randale der Autonomen.
Linksradikale Gewalttäter können in Deutschland mit der Gleichgültigkeit oder Nachsicht eines grossen Teils der Gesellschaft rechnen.
Ihre Straftaten werden routiniert geleugnet, bagatellisiert oder durch Verweise auf angebliche Repressalien staatlicher Kräfte verständlich gemacht.
Mindestens 76 Polizisten wurden bei den Ausschreitungen vergangene Nacht in Hamburg verletzt:
Einen Eindruck vom grössten Polizeieinsatz in der Geschichte der Stadt bekommen Sie hier in unserem Video.
Die Demo, von ihren Initiatoren «Welcome to Hell» genannt, ist ihrem Namen gerecht geworden. Und am Freitagmorgen ging es mit Brandstiftung und Angriffen auf Beamte weiter. Eine Überraschung? Keineswegs. Dafür gibt es mehrere Gründe, drei ragen heraus.
Zu viele deutsche Politiker nehmen linke Gewalt nicht ernst. Im politischen Berlin gilt es für die Mehrheit – abgesehen von den CSU-Gesandten, wenigen CDU-Politikern und einer Handvoll Sozialdemokraten – als ausgemacht, dass die Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden, wenn schon, dann von rechts droht.
Das einzige Programm der Bundesregierung, das sich dezidiert gegen Linksextremismus gewendet hatte, wurde 2014 von der damaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) gekippt.
Linker Extremismus sei ein «aufgebauschtes Problem», erklärte die heutige Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, womit sie die Initiatorin des Programms, Kristina Schröder (CDU), als Alarmnudel darstellte. Nennenswerten Widerspruch gab es nicht, auch nicht aus Schröders Partei.
In deutschen Leitmedien konnte man auch diese Woche wieder etliche Versuche finden, linke Gewalt als nachvollziehbar oder sogar folgerichtig darzustellen.
«Will die Polizei Hamburg in Schutt und Asche sehen?», fragte etwa ein Kommentator des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nachdem Beamte ein legales Zelt-Camp geräumt hatten. Die Massnahme war zweifelsohne kritikwürdig. Der Kommentator fragte allerdings nicht, ob die Drohung der Autonomen, den «Bullen» das Leben zur «Hölle»
zu machen, ein Grund gewesen sein könnte, die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Stattdessen raunte er etwas von nordkoreanischen Zuständen. Oder «Spiegel Online»:
Dort erfuhren die Leser noch am Donnerstagmorgen, dass die G-20-Proteste in der Hansestadt «bislang eine einzige grosse Strassenparty» gewesen seien. Dabei hatte es zu dem Zeitpunkt bereits etliche Anschläge gegeben, etwa auf das Gelände eines Porschegeschäfts, auf dem mehrere Fahrzeuge ausbrannten.
Für die Linke gehört die Selbstwahrnehmung als Milieu, das gegen irgendwen «da oben» kämpft, zum Wesenskern. Das ist auch in Deutschland so, wo die bürgerliche Kanzlerin vom Atomausstieg über die Frauenquote bis zur Ehe für alle zentrale Politikfelder im Sinne der Linken umgepflügt hat.
Staat: Das ist und bleibt der Gegenpol, auch dann, wenn man ihn längst erobert hat. Er ist nichts, was man mitträgt, oder dem man, Gott bewahre, dient. Dieser alte, von der Realität nicht zu besiegende Antagonismus – hier die Linke, da die Macht – speist bis heute die Gewalt und ihre Verharmlosung in diesem Milieu.
Er sorgt dafür, dass selbst arrivierte Leute, die Steuern zahlen und nie selbst einen Stein gegen einen Polizistenkopf werfen würden, das Treiben der Autonomen mit grossem Verständnis begleiten.
Diese bedankten sich kurz vor Beginn ihrer Ausschreitungen im Netz für den tollen Rückhalt in der Hamburger Zivilgesellschaft.Die Parolen der Gipfel-Gegner hat sich der Leiter unseres Auslandressorts, Peter Rásonyi, angeschaut.
Er stellt fest, dass deren Argumente ideologisch aus der Steinzeit stammen und angesichts der Entwicklungen der vergangenen Jahre reichlich plump daherkommen. Lesen Sie seinen Kommentar hier.
Ein schönes Wochenende
Ihr Marc Felix Serrao,
Neuen Zürcher Zeitung
Posted in Gewaltbereitschaft bei Linksextremen und Islamisten, Hamburg, LINKE, Linksextreme, LINKSRADIKALE | Verschlagwortet mit: G-20-Gipfel in Hamburg, Grüne, Gutmenschen, Linksextremisten, Linksradikale, Linksradikalismus, Marc Felix Serrao, Neuen Zürcher Zeitung | 1 Comment »
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung
Posted by deutschelobby - 22/04/2017
Pressemitteilung Nr. 30/2017 vom 21. April 2017
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Strafgerichte müssen den Sinngehalt einer zu beurteilenden Äußerung zutreffend erfassen und sich zudem auf der Ebene der Abwägung mit der Frage auseinandersetzen, welche Bedeutung der Meinungsfreiheit für die zu treffende Entscheidung zukommt.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-030.html
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Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht – 2016
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NPD: Veralberung der Öffentlichkeit…..Warum die NPD nicht verboten werden kann…weil nicht sie, sondern GRÜNE und Merkel GG-feindlich sind!
Posted by deutschelobby - 17/01/2017
Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich um den Machterhalt der politischen Klasse verdient gemacht. Er erklärt die NPD für verfassungsfeindlich, ohne sie zu verbieten. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen.
Hier: T-Shirt „Widerstand“!
Sie eröffnet den Weg für eine negative Privilegierung der NPD. Deren wichtigster Aspekt ist die Führung der Partei durch V-Leute des Verfassungsschutzes. Die waren zunächst ins zweite Glied getreten, rücken aber seit Monaten wieder in jene Vorstandspositionen, aus denen heraus sie die NPD steuern wie einen Teufel, den die Innenminister bei Bedarf aus der Schachtel springen lassen können. Das Ziel ist klar: Der Öffentlichkeit wird ein braunes Schreckgespenst vorgehalten, das einschüchtern und die Wähler dazu veranlassen soll, Schutz vor der Gefahr bei den alten politischen Kräften zu suchen.
Die janusköpfige Entscheidung vom 17. Januar 2017 – verfassungsfeindlich: ja, verbieten: nein – sichert Arbeitsplätze: bei der Polizei, beim Verfassungsschutz und anderen Geheimdiensten sowie bei den staatlich alimentierten Verbänden, die „gegen rechts“ kämpfen oder gegen das, was sie für „rechts“ halten. Sie verhöhnt die demokratischen Traditionen des deutschen Volkes, die offensichtlich unvereinbar sind mit dem Bestand einer geheimdienstlich geführten Operetten-Partei mit Operetten-Abgeordneten, die auf kommunaler und EU-Ebene und vielleicht ja demnächst auch wieder auf deutscher Landes-Ebene operettenhaften, pseudoparlamentarischen Scheinaktivitäten nachgehen. Sie lässt die „parlamentarische Demokratie“ zu einer Bühne verkommen, auf der – jetzt sogar mit dem Segen des höchsten deutschen Gerichts – ferngesteuerte Gummipuppen der Geheimdienste Aufzug halten, deren einzige Aufgabe darin besteht, die Öffentlichkeit im Sinne des politischen Kalküls der Regierenden nach Kräften zu veralbern.
Diese Entscheidung macht klar: Demokratie ist im Deutschland unserer Zeit eine revolutionäre politische Aufgabe!
Veralberung der Öffentlichkeit
Die NPD wird nicht verboten. Das hat heute das Bundesverfassungegricht in Karlsruhe entschieden. Zur Begründung führt der zweite Senat aus:
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.
Hier: T-Shirt „Widerstand“!
Wesentliche Erwägungen des Senats:
1. Der Verbotsantrag ist zulässig. Der Durchführung des Verfahrens steht weder ein Verstoß gegen das Gebot strikter Staatsfreiheit noch eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens entgegen. Der Antragsteller hat zur Überzeugung des Gerichts dargetan, dass alle V-Leute auf den Führungsebenen der NPD spätestens zum Zeitpunkt des Bekanntmachens der Absicht, einen Verbotsantrag zu stellen, abgeschaltet waren und eine informationsgewinnende Nachsorge unterblieben ist. Auch ist davon auszugehen, dass die Prozessstrategie der NPD nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgespäht wurde und hinreichende Vorkehrungen getroffen worden sind, um im Rahmen der Beobachtung der NPD hierüber zufällig erlangte Erkenntnisse nicht zu deren Lasten zu verwenden.
2. Der Antragsteller begehrt gemäß Art. 21 Abs. 2 GG in Verbindung mit §§ 43 ff. BVerfGG die Feststellung, dass die NPD verfassungswidrig ist, weil sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Dem sind folgende Maßstäbe zugrunde zu legen:
a) Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG beinhaltet die zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar. Daneben sind im Rahmen des Demokratieprinzips die Möglichkeit gleichberechtigter Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung aller Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) konstitutive Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Hinsichtlich des Rechtsstaatsprinzips gilt dies für die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt, die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte und das staatliche Gewaltmonopol.
b) Der Begriff des Beseitigens im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG bezeichnet die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder deren Ersetzung durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes Regierungssystem. Von einem Beeinträchtigen ist auszugehen, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewirkt.
c) Dass eine Partei die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anstrebt, muss sich aus den Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger ergeben. Die Ziele einer Partei sind der Inbegriff dessen, was eine Partei (offen oder verdeckt) politisch anstrebt. Anhänger sind alle Personen, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind. Zuzurechnen sind einer Partei grundsätzlich die Tätigkeit der Parteiführung, leitender Funktionäre (auch von Teilorganisationen) und Äußerungen in Publikationsorganen der Partei. Bei Äußerungen oder Handlungen einfacher Mitglieder oder von Anhängern, die nicht der Partei angehören, ist entscheidend, dass in deren Verhalten der politische Wille der Partei erkennbar zum Ausdruck kommt. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Verhalten eine in der Partei vorhandene Grundtendenz widerspiegelt oder die Partei sich dieses Verhalten ausdrücklich zu Eigen gemacht hat.
d) Das Parteiverbot erfordert ein „Ausgehen“ auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Es ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot. Vielmehr muss die Partei über das Bekennen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hinaus die Grenze zum Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschreiten. Dies setzt voraus, dass sie sich durch aktives und planvolles Handeln für ihre Ziele einsetzt und auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinwirkt. Nicht erforderlich ist, dass das Handeln der Partei zu einer konkreten Gefahr für die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG führt. Es müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann (Potentialität). Lässt das Handeln einer Partei dagegen noch nicht einmal auf die Möglichkeit eines Erreichens ihrer verfassungsfeindlichen Ziele schließen, bedarf es des präventiven Schutzes der Verfassung durch ein Parteiverbot nicht. An der abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (BVerfG 5, 85 <143>), hält der Senat nicht fest.
e) Für die Annahme weiterer (ungeschriebener) Tatbestandsmerkmale ist im Rahmen des Art. 21 Abs. 2 GG kein Raum. Weder findet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Parteiverbotsverfahren Anwendung, noch kommt der Wesensverwandtschaft einer Partei mit dem Nationalsozialismus eine die Tatbestandsmerkmale des Art. 21 Abs. 2 GG ersetzende Funktion zu. Allerdings kann die Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus indizielle Bedeutung hinsichtlich der Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele einer Partei entfalten.
3. Nach diesen Maßstäben ist der Verbotsantrag unbegründet.
.
http://www.pro-deutschland.de/2017/01/17/npd-veralberung-der-oeffentlichkeit/
http://www.pro-deutschland.de/2017/01/17/1000-uhr-entscheidung-im-npd-verbotsverfahren/#comment-174
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Gerichtsurteil: NPD wird nicht verboten
Posted by deutschelobby - 17/01/2017
Kein NPD-Verbot wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele http://www.bverfg.de/DE/bvg17-004
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Verhandlung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen „CETA“
Posted by deutschelobby - 23/09/2016
Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-
Mündliche Verhandlung über die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Sachen „CETA“ am Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr
Pressemitteilung Nr. 67/2016 vom 23. September 2016
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Mittwoch, 12. Oktober 2016, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
über mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG. Diese Anträge sind gegen eine Zustimmung der Bundesregierung zu Beschlussvorlagen in Sachen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) gerichtet, über die der Rat der Europäischen Union Ende Oktober 2016 entscheiden möchte.
Der Zweite Senat wird im Anschluss an die mündliche Verhandlung beraten und strebt an, am
Donnerstag, 13. Oktober 2016, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
eine Entscheidung zu verkünden.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-067.html
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Bundesverfassungsgericht: So bricht Angela Merkel das deutsche Grundgesetz
Posted by deutschelobby - 15/06/2016
Laut Verfassungsrichtern bricht die Bundeskanzlerin
das geltende Recht. Sie dürfe zwar die Grenzen kurzfristig unter Rückgriff auf einen »Notstand« öffnen, aber solch eine Maßnahme dürfe nur »punktuell« und »auf wenige Tage beschränkt« eingeleitet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1987 in einem Urteil hervorgehoben, dass es eine der wichtigsten Aufgaben deutscher Regierungen – ja deren »Pflicht« ‒ ist, die »Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten«
(zitiert nach Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988, siehe auch Beschluss des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1987 ‒ 2 BvR 373/83).
Die Entscheidung hat also in Deutschland Verfassungsrang. Und wer sie bricht, indem er etwa alle Grenzen öffnet und jeden hereinlässt, der ist nicht nur aus der Sicht des Verfassungsgerichts ein Verfassungsfeind.
Auch der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio (er ist heute Bonner Juraprofessor) hat unlängst hervorgehoben, dass die Bundeskanzlerin die Grenzen zwar kurzfristig unter Rückgriff auf einen »Notstand« öffnen durfte, dass aber solch eine Maßnahme nur »punktuell« und »auf wenige Tage beschränkt […] zu rechtfertigen gewesen wäre«.
Für eine »längere oder gar dauerhafte Außerachtlassung des geltenden Rechts« gibt es so eine Rechtfertigung nicht (siehe dazu sein Gutachten). Die CDU/SPD-Regierung hat nach Auffassung von di Fabio eine »wesentliche Entscheidung […] ohne gesetzliche Grundlage getroffen«. Im Klartext: Sie bricht geltendes Recht. Genau das werfen inzwischen mehrere Ex-Verfassungsrichter der Bundeskanzlerin vor.
Und wie reagiert die Bundesregierung? Sie will alle Kritiker mit einem verstärkten »Kampf gegen Rechtsextremismus« mundtot machen. Wer den Verfassungsbruch öffentlich kritisiert, der soll jedenfalls angeprangert werden. Das freut die Asylindustrie. Und die Bundesregierung bricht weiterhin die Verfassung – und alle schauen weg.
.
epochtimes.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-so-bricht-angela-merkel-das-deutsche-grundgesetz-a1299970.html
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Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
Posted by deutschelobby - 30/04/2016
Pressemitteilung Nr. 21/2016 vom 29. April 2016
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit gab sie der Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin statt, die sich gegen eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung gewandt hatte.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-021.html
Herausgeber: Bundesverfassungsgericht, Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe © Bundesverfassungsgericht – 2016
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Bundesverfassungsgericht: Verfassungsbeschwerde von Schachtschneider begründungslos abgewiesen
Posted by deutschelobby - 06/03/2016
Gespräch mit Schachtschneider zur Lage
Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ geführte Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III nicht zur Entscheidung angenommen, sondern begründungslos zurückgewiesen. Karl Albrecht Schachtschneider, unser Verfahrensbevollmächtigter, wertet die Beschwerde nun als „historisches Dokument“:
Das Gericht habe sich seiner „Befriedungsaufgabe verweigert“. Damit ist der mittelbare Zweck der Beschwerde erfüllt: „Die Möglichkeiten, schnell die notwendige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft.“
Lesen Sie das vollständige Interview mit Schachtschneider zur Lage nach dem Scheitern der Beschwerde.
Sezession: Sehr geehrter Herr Professor Schachtschneider, Ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik der Bundesregierung wurde am 30. Januar der Öffentlichkeit vorgestellt, lag ab dem 2. Februar dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor und wurde nicht einmal drei Wochen später abgewiesen. Wie bewerten Sie die Begründung der Karlsruher Richter?
Schachtschneider: Die zuständige Kammer hat die Verfassungsbeschwerde auf der Grundlage des § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Eine solche Maßnahme läßt das Gesetz in § 93 d Absatz 1 BVerfGG zu. Das soll der Entlastung des Gerichts von unsinnigen Beschwerden dienen, aber nicht der Abwehr von wohl begründeten Beschwerden. Unbegründbarkeit ist in der Rechtsprechung des Gerichts das Kriterium der Willkür und mit Unbegründetheit kann folglich Willkür kaschiert werden.
Die Beschwerde hatte fraglos „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“, wie das § 93 a Absatz 2 in der ersten Alternative regelt. Sie war auch „zur Durchsetzung der in § 90 Absatz 1 genannten Rechte angezeigt“, nämlich der Rechte aus Art. 2 Absatz 1 GG, dem Recht der politischen Freiheit, aus Art. 38 Absatz 1 GG, dem Recht auf Demokratie und auf Schutz der Verfassungsidentität, sowie dem Recht aus Art. 20 Absatz 4 GG, dem Recht auf Widerstand. Letzteres Recht gibt meines Erachtens ein Recht auf andere Abhilfe durch das Bundesverfassungsgericht, wenn jemand es unternimmt, die Verfassungsordnung zu beseitigen.
Sezession: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Verfassungsbeschwerde beträgt mindestens ein Jahr. Was soll man in diesem Fall von der Schnelligkeit der Abweisung halten?
Schachtschneider: Die Schnelligkeit der Entscheidung war in Ordnung, weil wir eine einstweilige Anordnung beantragt haben. Das war angesichts der Lage geboten, weil die Massenzuwanderung schnellstens unterbunden werden mußte und werden muß. Aber auch andere Beschwerden, die einen solchen Eilantrag nicht gestellt haben, sind zur gleichen Zeit nicht zur Entscheidung angenommen worden.
Das Gericht hat kurzen Prozeß gemacht und sich damit aus der schwierigsten Frage der Politik herausgehalten, die Deutschland seit der Wiedervereinigung hatte und weiter hat. Es gibt aber keine Politik, die nicht durch das Recht begrenzt ist, die Flüchtlingspolitik also durch fundamentale Prinzipien unserer Rechtsordnung. Auf deren Verwirklichung hat jeder Bürger ein Grundrecht.
Sezession: Gerade beim gegenwärtigen „Flüchtlings“chaos stellt sich das Problem, daß die politischen (Nicht-)Entscheidungen der Regierung gerade nicht in Gesetzesform gegossen, sondern durch eine Art Nicht-Handeln oder sogar als „Gewohnheitsrecht“ durchgesetzt werden, so etwa die von Ihnen sogenannte »rechtsferne Duldungspolitik«. Hätte sich das Bundesverfassungsgericht innerhalb seines Kompetenzrahmens mit dieser verdrehten politischen Stoßrichtung befassen können, statt lediglich mit einzelnen, konkreten angegriffenen Entscheidungen?
Schachtschneider: Die Verfassungsbeschwerde hat dem Gericht ermöglicht, die rechtlichen Grundsatzfragen der als Flüchtlingsschutz ausgegebenen Masseneinwanderung zu klären, insbesondere die Frage, ob Deutschland handeln darf als sei es ein Einwanderungsland und ob die Bundesregierung aus vermeintlichen Gründen der Humanität durch Verfassung und Gesetz geregelte Rechtsprinzipien überspielen darf.
Es gibt weitere Zuständigkeiten des Gerichts, in denen diese Fragen geklärt werden könnten, insbesondere den Bund-Länder-Streit auf Grund des Art. 93 Absatz 3 GG, über den der Freistaat Bayern nachdenkt, oder auch das Organstreitverfahren auf Grund des Art. 93 Absatz 1 GG, das Verfassungsorgane des Bundes, aber auch bestimmte Teilorgane des Bundestages und des Bundesrates, insbesondere Fraktionen, zur Klärung der Rechte und Pflichten dieser Organe oder Organteile einleiten können, wenn diese geltend machen können, „durch Maßnahmen oder Unterlassungen des Antragsgegners“ in den ihnen „übertragenen Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet“ seien.
Allemal verletzen die Handlungen der Regierung die Gesetzgebungsbefugnisse des Bundestages und des Bundesrates, aber auch die des Bundespräsidenten, der an der Gesetzgebung beteiligt ist. Es wurde zumindest unterlassen, die Änderung der Gesetze zu initiieren, Die Gesetze wurden schlicht ignoriert. Ob die schutzrechtlichen Ausländergesetze, die weitgehend Unionsrecht umsetzen, im Sinne der Regierungspolitik hätten geändert werden können, ist allerdings zweifelhaft.
Es gibt kein „Gewohnheitsrecht“, das die Duldung des illegalen Aufenthalts von Ausländern rechtfertigt. Die schlechte Übung dieser Duldung läßt sich nicht rechtfertigen. Freilich gibt es mancherlei gesetzliche Duldungsvorschriften zugunsten von Ausländern, die kein Asylrecht und auch kein sonstiges Schutzrecht, also kein Aufenthaltsrecht, haben. Diesen wird der Aufenthalt gestattet.
Sezession: Nur zwei Wochen vor der Vorstellung Ihrer Beschwerde veröffentlichte Udo Di Fabio sein Rechtsgutachten »Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem«; Hans-Jürgen Papier sprach fast gleichzeitig von »eklatantem Politikversagen« und einer tiefen »Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit«. Zwei ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts argumentieren damit ganz ähnlich ihrem Beschwerdetext. Wenn nun das Gericht unter seinem amtierenden Präsidenten Andreas Voßkuhle Ihrer Beweisführung nicht folgen konnte – sind damit alle rechtlichen Möglichkeiten, der verantwortungslosen Regierungspolitik beizukommen, ausgeschöpft?
Schachtschneider: Die Voten der beiden Staatsrechtslehrer, beide herausragende Kollegen, haben großes Gewicht. Sie sind zudem richtig. Die Möglichkeiten, schnell die notwenige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft. Die Verfahrensmöglichkeiten für die Länder und die Organe oder Organteile des Bundes habe ich oben angesprochen. Man kann auch über rechtliche Schritte der Kommunen, die durch die Unterbringung der Ausländer belastet sind, nachdenken. Schließlich ist die Obdachlosigkeit der Ausländer, die schlechterdings behoben werden muß, durch die Bundespolitik entgegen Gesetz und Verfassung ausgelöst.
Es wäre für den Bund ein leichtes, diese Obdachlosigkeit in Deutschland zu verhindern, und er ist dazu verpflichtet. Wenn der Bund seine Verpflichtungen, die er auch gegenüber den Ländern hat, nicht einhält, sind die Länder berechtigt und verpflichtet, selbst für die Sicherheit und Ordnung ihres Hoheitsgebietes Sorge zu tragen. Die Länder sind Staaten und als solche üben sie die Souveränität ihrer Bürger aus. Die vornehmste Pflicht der Staaten ist die Sicherheit ihrer Bewohner und damit die Grenzsicherung vor Fremden, die kein Recht haben, in das Land einzureisen und sich darin aufzuhalten.
Notfalls muß ein Land den Bund verlassen, wenn anders der Rechtsstaat nicht wiederhergestellt werden kann. Jedes Volk hat das Recht zur Sezession. Das folgt aus der politischen Freiheit der Bürger und steht als Selbstbestimmungsrecht des Volkes ausweislich der Charta der Vereinten Nationen über dem Bestandsinteresse der Staaten.
Sezession: Sie persönlich sind nicht gerade dafür bekannt, schnell aufzugeben; das weiß vor allem das Bundesverfassungsgericht, bei dem Sie schon etliche Verfassungsklagen – vor allem gegen die Europäische Währungsunion – eingereicht haben. Sehen Sie die nun erfolgte Ablehnung als klaren Mißerfolg an? Und vor allem: Wie geht es weiter?
Schachtschneider: Ich habe vor allem auch den Maastricht-Vertrag und den Lissabon-Vertrag vor das Bundesverfassungsgericht gebracht. Das hat zu grundlegenden und durchaus hilfreichen Entscheidungen des Gerichts geführt. Jetzt schwebt noch das Beschwerdeverfahren gegen die Finanz- und Finanzstabilisierungspolitik der Europäischen Zentralbank, insbesondere gegen deren Staatsfinanzierung, in dem schon der Europäische Gerichtshof eine Vorabentscheidung getroffen hat. Meine Befürchtung ist, daß sich das Bundesverfassungsgericht dieser entgegen seinem Vorlagebeschluß unterwirft.
Fraglos ist die Nichtentscheidung ein Mißerfolg. Sie trifft mich auch persönlich als Staatsrechtslehrer und noch mehr als Bürger Deutschlands. Ich habe das Nötige so gut als möglich getan. Jedenfalls ist die Verfassungsbeschwerde, so denke ich, ein Dokument von historischer Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich seiner Befriedungsaufgabe verweigert. Jetzt sind die Bürger mehr denn je gefordert, auf der Herstellung des Rechts zu bestehen.
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Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft gesetzt
Posted by deutschelobby - 31/08/2015
Bundesverfassungsgericht -Pressestelle-
Pressemitteilung Nr. 62/2015 vom 29. August 2015
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2015 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 27. August 2015 wiederhergestellt.
Versammlungen in Heidenau können am Wochenende nach Maßgabe der allgemeinen versammlungsrechtlichen Bestimmungen stattfinden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-062.html
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anti-deutsch-fa-natiker wollen nachweislich gezielt töten…ermorden…Bewegungen gegen links-grüne Politik wachsen und wachsen
Posted by deutschelobby - 21/11/2014
Der Mainstream berichtet, wenn überhaupt, nach bekanntem Schema recht einseitig und relativ kurz über das Verbrechen.
Für die linksgrünen und auf links gebürsteten Gutmenschen an den Schalthebeln der Macht wachsen die offenen Baustellen derzeit im Minutentakt. Zunächst das mittlerweile zahlreichste Problem: der mündige Bürger. Das nächste Problem: zu wenige Nazikeulen für zu viele Bürger und deren ganz allmählich verpuffende Wirkung.
Das schlimmste Problem: der linksradikale Arm des »Stellt-Sich-Quer-Bündnisses« hat folgenschwer zugeschlagen – die Polizei ermittelt wegen versuchter Tötung.
In den letzten Tagen, Wochen und Monaten sind Zehntausende Menschen in ganz Deutschland gegen linke Politikideen und insbesondere die Versäumnisse der Politik in vielen Bereichen auf die Straßen gegangen oder haben zumindest für Petitionen und Bürgerbegehren unterschrieben.
So haben in der bayrischen Landeshauptstadt München rund 60 000 Menschen das Bürgerbegehren gegen das geplante Mega-Moscheeprojekt »Münchener Forum für Islam« (MFI) mitgetragen. In Baden-Württemberg haben sich rund 200 000 Menschen an der Petition »Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens« beteiligt und ziehen seit der mehr als fragwürdigen Ablehnung dieser Petition durch den Petitionsausschuss höchstselbst in regelmäßigen Abständen in Massen auf die Straßen.
Diese Bewegungen nennen sich »PEGIDA« (Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes) wie in Dresden oder »HoGeSa« (Hooligans gegen Salafisten) wie zuletzt in Hannover.
Beide Gruppierungen erhalten rasanten Zulauf aus der Bevölkerung, und ihre Teilnehmer lassen sich von den bekannten und bestens bewährten Nazi- und Rassismuskeulen nicht mehr in der Form beeindrucken.
Am Rande der friedlich verlaufenen HoGeSa-Demonstration gegen Salafisten in Hannover, die unter dem Motto »Europa gegen den Terror des Islamismus« abgehalten wurde, hat sich nach Ende der Veranstaltung eine regelrechte Hetzjagd gegen Demonstrationsteilnehmer mit schwerwiegenden Folgen ereignet. Die Polizei Hannover gibt dazu bekannt:
»Vier Teilnehmer der ›HoGeSa‹-Versammlung sind nach dem Ende der versammlungsrechtlichen Aktionen, gegen 15:30 Uhr im Bereich der Straße Postkamp Ecke Striehlstraße (Mitte) von einer größeren Gruppe vermummter Personen angegriffen und verletzt worden – zwei davon schwer. Die Polizei ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdelikts und gefährlicher Körperverletzungen.
Am 15.11.2014 fand am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) eine stationäre Kundgebung mit dem Thema ›Europa gegen den Terror des Islamismus‹ der Bewegung ›Hooligans gegen Salafisten‹ (HoGeSa) statt. Ein Aufzug mit dem Thema ›Gemeinsam gegen Rassismus und religiösen Fundamentalismus‹ führte vom Steintorplatz zum Andreas-Hermes-Platz, von den bis zu 3000 Teilnehmern war etwa die Hälfte dem linksautonomen Spektrum zuzuordnen (wir haben berichtet).
Nach Beendigung beider Versammlungen, gegen 15:30 Uhr, sind vier Teilnehmer der ›HoGeSa‹-Versammlung im Bereich der Straße Postkamp Ecke Striehlstraße von einer etwa 30-40-köpfigen Gruppe vermummter Personen, die offensichtlich der linken Szene angehören, angegriffen und teilweise schwer verletzt worden. Nach Angaben der Opfer (42, 42, 45 und 47 Jahre – alle kommen aus Bielefeld) sind diese auf der Straße Postkamp unterwegs gewesen, als eine Gruppe von 30 bis 40 Männern und Frauen aus der Striehlstraße auf sie zugerannt gekommen ist.Diese haben sie als Nazis beschimpft und ohne Vorwarnung mit Pfefferspray besprüht. Anschließend sind alle vier massiv getreten und geschlagen worden, vermutlich auch mit Schlagwerkzeugen. Zwei 42 und 45 Jahre alte Männer haben sich dabei so schwere Verletzungen zugezogen, dass sie zur stationären Behandlung in ein Hannoversches Krankenhaus gebracht worden sind. Die beiden weiteren Opfer (42 und 47 Jahre) erlitten leichte Verletzungen und haben nach dem Vorfall Einsatzkräfte der Polizei über den Angriff informiert.
Der Sachverhalt wurde, basierend auf den ersten Angaben, als gefährliche Körperverletzung aufgenommen. Auch nach einer ersten Befragung der Opfer im Krankenhaus ist der genaue Tatablauf weiterhin unklar. Der 45-Jährige hat diverse Prellungen, einen Rippenbruch und eine Kopfverletzung erlitten. Sein 42 Jahre alter Begleiter ist zunächst ebenfalls in einem Hannoverschen Krankenhaus behandelt worden. Er erlitt bei dem Angriff einen Kieferbruch und ist mittlerweile in ein Krankenhaus in Bielefeld überführt worden.
Beide Männer konnten aufgrund ihrer Verletzungen noch nicht vernommen werden. Im Rahmen der heutigen weiterführenden Ermittlungen haben sich nunmehr Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Täter den Tod des 45-Jährigen mindestens billigend in Kauf genommen haben. Aus diesem Grund wird zum jetzigen Zeitpunkt wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Das Opfer ist immer noch nicht vernehmungsfähig, konnte von den Ermittlern aber informell befragt werden. Eine Befragung der behandelnden Ärzte soll noch weiteren Aufschluss über die Art und den Umfang der Verletzungen geben.
Daraus erhoffen sich die Beamten auch Rückschlüsse auf ein mögliches Tatwerkzeug ziehen zu können.
Bei den Tätern soll es sich um eine Gruppe aus Männern und Frauen mittleren Alters handeln, sie waren schwarz gekleidet und mit schwarzen Masken vermummt.
Die Ermittlungen dauern an. Hinweise nimmt der Kriminaldauerdienst unter der Telefonnummer 0511 109-5555 entgegen.«
die Verantwortlichen für diesen brutalen Akt, die vermutlich aus dem Kreis der linksradikalen Anti-deutsch-fa-natiker stammen, verweisen wie im Screenshot oben zu sehen auf ihrer Internetseite im sozialen Netzwerk Facebook lediglich darauf,
dass die brutalen Schläger, die durch ihr Handeln schwerwiegende Verletzungen oder sogar das mögliche Ableben der Betroffenen zumindest billigend in Kauf genommen haben, zwingend folgenden Leitsatz beachten sollen:
»Keine Gerüchte! Keine Spekulationen! Kein Gequatsche!«
und verweisen damit auf die Anleitung zur Aussageverweigerung des vom Verfassungsschutz unter der Kategorie »Linksextremismus« beobachteten Vereins »Rote Hilfe e.V.«, zu dem sich viele Politiker des linken Spektrums in der Vergangenheit ohne Scham bekannt haben und auch noch heute bekennen sowie diesen aktiv unterstützen.
Die Tageszeitung Die Welt hat es sogar hinbekommen, ungewöhnlich sachlich und neutral zu berichten – allerdings versteckt man dort den Artikel online unter der Rubrik »Sport – Fußball – HoGeSa-Demo«.
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http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/torben-grombery/gutmenschen-im-vollpanikmodus-bewegungen-gegen-linke-politikideen-wachsen-und-wachsen.html
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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im „Fall Mollath“
Posted by deutschelobby - 06/09/2013
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Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 56/2013 vom 5. September 2013 Beschluss vom 26. August 2013 2 BvR 371/12 . Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde des Gustl Ferdinand Mollath gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg stattgegeben. Die in den Beschlüssen des Jahres 2011 aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Fortdauer der Unterbringung zu rechtfertigen. Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen die folgenden Erwägungen zugrunde: 1. Mit Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 8. August 2006 wurde der Beschwerdeführer von den Vorwürfen der gefährlichen Körperverletzung, der Freiheitsberaubung sowie der Sachbeschädigung freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Gemäß der Urteilsbegründung sah das Landgericht den objektiven Tatbestand der angeklagten Straftatbestände als erfüllt an. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschwerdeführer zu den Tatzeitpunkten aufgrund einer paranoiden Wahnsymptomatik schuldunfähig gewesen sei. Die Unterbringung des Beschwerdeführers sei aufgrund der Erwartung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten geboten. 2. Mit Beschluss vom 9. Juni 2011 ordnete das Landgericht Bayreuth die Fortdauer der Unterbringung an, da nicht zu erwarten sei, dass der Beschwerdeführer außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen werde. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde verwarf das Oberlandesgericht Bamberg mit Beschluss vom 26. August 2011 als unbegründet. 3. Trotz zwischenzeitlicher Entlassung aus dem Maßregelvollzug hat der Beschwerdeführer ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an der nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung der angegriffenen Entscheidungen, denn diese waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in sein Grundrecht auf Freiheit der Person. a) Entscheidungen über den Entzug der persönlichen Freiheit müssen auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben. Insbesondere darf der Strafvollstreckungsrichter die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen. In einer Gesamtwürdigung sind die von dem Täter ausgehenden Gefahren ins Verhältnis zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs zu setzen. Dabei ist die von dem Untergebrachten ausgehende Gefahr hinreichend zu konkretisieren. Zu erwägen sind das frühere Verhalten des Untergebrachten und die von ihm bislang begangenen Taten. Abzuheben ist aber auch auf die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebietet es zudem, die Unterbringung nur solange zu vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel dies unabweisbar erfordert und weniger belastende Maßnahmen nicht genügen. Da es sich um eine wertende Entscheidung unter Prognosegesichtspunkten handelt, kann das Bundesverfassungsgericht sie nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen. Bei langdauernden Unterbringungen wirkt sich das zunehmende Gewicht des Freiheitsanspruchs auch auf die Anforderungen aus, die an die Begründung einer Entscheidung zu stellen sind. In diesen Fällen engt sich der Bewertungsrahmen des Strafvollstreckungsrichters ein; mit dem immer stärker werdenden Freiheitseingriff wächst die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte. Dem lässt sich dadurch Rechnung tragen, dass der Richter seine Würdigung eingehender abfasst, sich also nicht etwa mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt, sondern seine Bewertung anhand der dargestellten einfachrechtlichen Kriterien substantiiert offenlegt. Erst dadurch wird es möglich, im Rahmen verfassungsgerichtlicher Kontrolle nachzuvollziehen, ob die von dem Täter ausgehende Gefahr seinen Freiheitsanspruch gleichsam aufzuwiegen vermag. Zu verlangen ist vor allem die Konkretisierung der Wahrscheinlichkeit weiterer rechtswidriger Taten, die von dem Untergebrachten drohen, und deren Deliktstypus. b) Mit diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben sind die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth vom 9. Juni 2011 sowie des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. August 2011 nicht zu vereinbaren. Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen. aa) Es fehlt bereits an einer ausreichenden Konkretisierung der vom Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr künftiger rechtswidriger Taten. Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass die Darlegungen des Sachverständigen zur Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten im schriftlichen Gutachten vom 12. Februar 2011 und in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 voneinander abweichen. Vor diesem Hintergrund durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung beschränken. Es hätte vielmehr unter Berücksichtigung weiterer Hinweise des Sachverständigen und sonstiger Umstände des vorliegenden Falles diese Einschätzungen gegeneinander abwägen und eine eigenständige Prognoseentscheidung treffen müssen. Im Rahmen einer solchen eigenständigen Bewertung hätte es darlegen müssen, welche Straftaten konkret von dem Beschwerdeführer zu erwarten sind, warum der Grad der Wahrscheinlichkeit derartiger Straftaten sehr hoch ist und auf welche Anknüpfungs- und Befundtatsachen sich diese Prognose gründet. Nichts anderes gilt im Ergebnis für den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 26. August 2011. Dieser nimmt im Wesentlichen auf das schriftliche Sachverständigengutachten Bezug, aus dem sich gerade keine sehr hohe Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten ergibt. Soweit das Oberlandesgericht ergänzend auf die Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth abstellt, rechtfertigt dies keine andere Einschätzung. bb) Darüber hinaus finden den Beschwerdeführer entlastende Umstände im Rahmen der notwendigen Prognoseentscheidung keine erkennbare Berücksichtigung. Zudem wird in den angegriffenen Beschlüssen nicht ausreichend dargelegt, dass die von dem Beschwerdeführer ausgehende Gefahr das - angesichts der Dauer der Unterbringung - zunehmende Gewicht seines Freiheitsanspruchs aufzuwiegen vermag. Schließlich fehlt auch eine Befassung mit der Frage, ob dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit nicht durch den Beschwerdeführer weniger belastende Maßnahmen Rechnung hätte getragen werden können. --------------- http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-056.html------
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„EU“—–Das Ende unserer Verfassungsordnung…..
Posted by deutschelobby - 20/06/2013
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Ausnahmezustand – Stacheldraht sichert den EZB-Turm in Frankfurt: „Die Euro-Zone ist eine Art neuer Wilder Westen, hier herrscht Rechtlosigkeit, offen bricht die EU nationales Recht“
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Gefährlicher als der Rettungsschirm ESM ist die drohende Bankenhaftungsunion. Den ersten Schritt dazu hat der Bundestag nun getan – still und leise. Er ruiniert so nicht nur unsere Finanzen, sondern auch das Grundgesetz, warnt der Londoner Rechtswissenschaftler Gunnar Beck
Moritz Schwarz
Herr Dr. Beck, kaum ein Bürger hat davon Notiz genommen, daß der Bundestag in einer Nachtsitzung am Donnerstag letzter Woche die Aufsicht über die großen europäischen Banken an die EZB übertragen hat. Sind wir zu Recht so entspannt?
Beck: Es kommt darauf an, ob Ihnen ihre finanzielle Absicherung und Zukunft wichtig sind.
Davon ist wohl auszugehen.
Beck: Den Eindruck habe ich bei der deutschen Bevölkerung mitunter nicht unbedingt. Sonst hätte sie die Euro-Rettung gar nicht so weit mitgemacht.
Was ist nun an der Aufgabe der europäischen Bankenaufsicht durch den Bundestag so problematisch?
Beck: Vor allem, daß wieder keiner so genau hingeschaut hat, was vor sich geht.
Damit, so meldet die Presse, würde den deutschen Steuerzahlern die Verfügungsgewalt über 135 Milliarden Euro entzogen.
Beck: Bisher hat sich bei der Euro-Rettung noch jede genannte Haftungssumme als zu niedrig erwiesen. So wird das auch in Zukunft sein und deshalb ist nicht entscheidend, welche Summe heute oder morgen beschlossen wird, sondern zu welcher Handhabe die Euro-Retter ermächtigt werden. Entscheidend ist also die Aufgabe von Souveränität, weil dies den Verlust der strategischen Fähigkeit bedeutet, künftig noch Kontrolle auszuüben. Einziger Trost: Immerhin stellt die Übertragung der Bankenaufsicht noch keine Haftungsunion dar.
Haftungsunion? Die haben wir doch schon seit dem Beschluß des permanenten Euro-Schuldenschirms ESM.
Beck: Im Grunde haben Sie recht. Zwar lesen wir überall etwas von einem ESM-Volumen von 700 Milliarden Euro, doch tatsächlich hat er keine Obergrenze, weil der Bundestag die Haftungssumme jederzeit per Beschluß erhöhen kann. Dennoch, dieser Restbestand an parlamentarischer Kontrolle wäre durch eine Bankenhaftungsunion auch noch dahin, denn bereits jetzt ist klar, daß viele Krisenländer nicht die Mittel haben, ihre Banken zu sanieren. Dazu reicht weder der ESM noch die anderen verabschiedeten Rettungsprogramme. Bereits jetzt fordern EZB-Präsident Draghi, viele süd-europäische Regierungschefs und internationale Investmentbanker sowie der Internationale Währungsfonds die Ausweitung der Bankenunion zur Haftungsunion. Die Erfahrung zeigt, daß die Bundesregierung diesem Druck nicht standhält. Ich bin daher sicher, die Abgabe der Bankenaufsicht an die EZB durch den Bundestag ist nur der erste Schritt hin zu einer solchen Bankenhaftungsunion.
Was bedeuten würde?
Beck: Daß dann der deutsche Steuerzahler zur Haftung für schlechtgeführte und klamme Banken in der ganzen Euro-Zone herangezogen werden kann und ihn anders als beim ESM dann auch kein Parlament mehr davor schützen kann.
Das ist doch egal.
Beck: Wieso ist das egal?
Weil der Bundestag bisher in Sachen Euro-Rettung jede Maßnahme zur Enteignung der Bürger bereitwillig unterstützt hat.
Beck: Es ist in der Tat in gewisser Weise Augenwischerei, wenn Karlsruhe fordert, die Euro-Rettung müsse unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden. Denn der Bundestag war ja genau das Organ, das diese Gesetze zuvor – inklusive Parlamentsentmachtung – verabschiedet hat.
Man hat den Bock zum Gärtner gemacht?
Beck: Es ist von einem Bundestag, der sich selbst zu entmachten versucht hat, nicht zu erwarten, daß er nun plötzlich mit Argusaugen über seine Rechte wacht. Doch es ist immerhin denkbar, daß eines Tages die Reihen der Euro-Rettungskritiker im Bundestag dichter werden, und dann besteht bei einem Parlamentsvorbehalt die Chance einzugreifen. Die Preisgabe des bislang durch den Bundestag selbst entwerteten Parlamentsvorbehalts bei der Aufstockung der Haftungssummen ist also keinesfalls bedeutungslos: Damit schwindet die letzte rechtliche Hürde, die Entwicklung der Euro-Zone zu einer Haushalts- und Haftungsgemeinschaft zu verhindern.
Allerdings hat die Euro-Rettung bereits so gigantische Ausmaße angenommen, daß wir der Verschuldungskatastrophe schon jetzt kaum noch entkommen können.
Beck: Stimmt, aber solange der Bundestag etwas zu sagen hat, müssen die Euro-Retter aufpassen, daß die Bürger nicht zu alternativen Parteien abwandern oder sich in den Reihen der bürgerlichen Parteien nicht doch mehr als nur vereinzelte Parlamentarier auf ihre Verantwortung gegenüber dem Bürger besinnen und doch noch eine Änderung der Politik erwirken. Die Parteien vermögen doch nur deshalb diese ausufernde Euro-Rettung zu beschließen, weil der Wähler sie wählt. Das wird höchstwahrscheinlich so bleiben, muß es aber nicht.
Sprich, bei einer Bankenhaftungsunion soll erreicht werden, was im Fall des ESM nicht gelungen ist: den Wähler zu neutralisieren.
Beck: So könnte man das zuspitzen.
Die Demokratie begann einst mit der Auseinandersetzung zwischen Königen und Ständen um das Budgetrecht, das seitdem als das zentrale, das sogenannte „Königsrecht“ des Parlaments gilt. Wenn nun genau dieses veräußert wird, ist das dann nicht ein Putsch gegen die Demokratie?
Beck: Ich halte es für einen eklatanten Verfassungsbruch, der durch die faktische Aufgabe der Budgetautonomie durch den Bundestag zudem im eindeutigen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung und dem Maastricht- und Lissabon-Urteil steht.
Hier wird eine Verfassungsnorm nicht einfach gebrochen, sondern beseitigt und durch eine neue ersetzt. Ist das kein Putsch?
Beck: Der Begriff Putsch ist nicht eindeutig definiert und hier nicht hilfreich, suggeriert er doch militärische Beteiligung und physische Gewaltandrohung.
Ein einfacher Verfassungsbruch – der das Grundgesetz nur ignoriert, nicht aber beseitigt – ist es aber auch nicht?
Beck: Kennzeichen des Rechtsstaates sind die Gewaltenteilung, die Kontrolle der politischen Organe durch die Justiz auf Basis der Verfassung und die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Volk. Außerdem – inzwischen muß man das ja hinzufügen – der Umstand, daß die wesentlichen politischen Fragen noch in den Hoheitsbereich dieser Organe fallen. In bezug auf diese Merkmale des Rechtsstaates muß man feststellen, daß sie in Sachen Euro-Rettung seit drei Jahren regelmäßig mißachtet werden.
Demnach ist Deutschland partiell kein Rechtsstaat mehr?
Beck: Das Problem ist, daß das Bundesverfassungsgericht gegen diese Suspendierung der Verfassung nicht einschreitet. Noch in seinem Lissabon-Urteil 2009 hat es klargestellt, daß der Bundestag seine Budgethoheit nicht aufgeben könne, weil diese für die Gestaltung der Lebensverhältnisse der Deutschen in den Kernbereichen nationalstaatlicher Souveränität unabdingbar sei. Dann aber gab es in den folgenden Urteilen zur Euro-Rettung diesen Anspruch auf.
Warum?
Beck: Na ja, 2009 war das ganze Ausmaß der Euro-Krise noch nicht absehbar.
Verfassungsrecht nach politischer Großwetterlage?
Beck: Nach meiner Ansicht ist das Gericht willfährig.
Im „Handelsblatt“ haben Sie ihm in der Euro-Krise sogar eine „herausragende rechtsbeugende Rolle“ bescheinigt.
Beck: Das liegt auf der Hand, denn mittlerweile dient Karlsruhe der Regierung zur Interpretation des Rechts gemäß Vorgabe der Politik. Eine Interpretation des Rechts ist zulässig, wenn das Recht nicht eindeutig ist. Aber hier ist das nicht der Fall, wie die Lissabon-Entscheidung zeigt, wo ja bereits klar gesagt wurde, was das Grundgesetz verlangt.
In einem Interview mit dem ZDF haben Sie als Grund angeführt: „Die Politik übt Druck auf die Verfassungsrichter aus.“
Beck: Ja, die Richter beugen sich der Politik und den internationalen Finanzmärkten, sie unterwerfen sich der normativ prägenden Kraft des Politischen und der Marktmacht.
Kann man von einem Verfassungsgericht erwarten, daß es sich allein gegen alle stellt?
Beck: Von einem Verfassungsgericht muß man erwarten, daß es sich vor die Verfassung stellt, komme, was da wolle. Jedenfalls nimmt das Gericht seine verfassungsmäßige Rolle nicht mehr wahr, und es nimmt weder sich noch das Recht ernst.
Fazit?
Beck: Wir haben keine wirkliche Gewaltenteilung mehr in Deutschland.
Was soll der Bürger tun, wenn sein Verfassungsgericht die Verfassung nicht schützt?
Beck: Nun, das Ganze funktioniert solange, wie die Wähler das mitmachen. Es ist also an den Bürgern, ob sie sich ihre Demokratie nehmen lassen oder nicht.
Was ist mit jenen, die in gutem Glauben vor dem Bundesverfassungsgericht klagen?
Beck: Die haben in Wahrheit keine Chance, obwohl sie diejenigen sind, die auf seiten der Verfassung stehen.
Aber die Euro-Kläger sind doch nicht naiv.
Beck: Ich glaube, sie wissen, daß sie chancenlos sind. Aber sie hoffen auf einen anderen Effekt: Diese Klagen sind vielleicht das letzte Mittel, der Öffentlichkeit die Ungeheuerlichkeit dessen, was sich hier vollzieht, zu verdeutlichen. Und außerdem ist es menschlich, in bedrängter Lage immer noch zu hoffen. Die Kläger hoffen wider alle bisherige Erfahrung, daß sich die Richter vielleicht dennoch auf ihre Aufgabe und Berufung besinnen. Das täte ich auch, und wenn die Welt voll Teufel wär’.
Die Euro-Zone haben Sie eine Art „neuen Wilden Westen“ genannt.
Beck: Ja, hier herrscht Rechtlosigkeit, das verbriefte Recht wird bedeutungslos. Seit 2010 bricht die EU offen nationales und Unionsrecht. Christine Lagarde, damals französische Finanzministerin, hat das offen und wörtlich eingeräumt. Und wie im Wilden Westen dient dieser Zustand vor allem wohlorganisierten und einflußreichen Interessen, allen voran den Investment- und Geschäftsbanken, die wesentlich zur Krise beigetragen haben und nun auf Kosten der Steuerzahler ihre Bilanzen sanieren wollen.
Das endet wie?
Beck: Mit einer künftigen massiven Verarmung der Sparer und Rentner.
Konkret?
Beck: Der deutsche Sozialstaat wird sich nicht aufrechterhalten lassen. Die Lage in Südeuropa ist verzweifelt, und jeder, der kann, sollte der Bevölkerung dort helfen, auch Deutschland. Tatsächlich jedoch hilft die Euro-Rettung vorrangig der Finanz- und Exportindustrie, die wiederum Arbeitsplätze nach London, New York, Übersee oder in Steurerparadiese verlagern. Langfristig wird das deutsche Opfer die Schulden- und Wirtschaftskrise in diesen Ländern nicht lösen können. Wer glaubt, Deutschland könne in der Euro-Zone das leisten, was die USA in Europa mit dem Marshallplan geleistet haben, der irrt. Zum einen übertreffen die inflationsbereinigten Summen die Marshallhilfen um das Dutzendfache, zudem ist Deutschland zu klein und zu schwach dazu. Am Ende wird es die Euro-Zone nicht retten, jedenfalls nicht als Stabilitätsunion, aber sich selbst ruinieren. Deutschland, das ohne die uferlosen Hilfszahlungen für den Euro-Rettungsversuch vielleicht noch halbwegs über die Runden hätte kommen können, wird ebenfalls verarmen. Die Schuldenblase wird wachsen, weil niemand wagt, den Irrweg zu beenden. Die Regierungen werden versuchen, die Schulden über Inflation loszuwerden. Das bedeutet die Verarmung eines großen Teils der deutschen Mittelschicht. Wer heute noch damit rechnet, später vielleicht mit 2.000 oder 3.000 Euro Rente halbwegs gut dazustehen, wird erleben, daß dank der Inflation die Kaufkraft dieser Rente erheblich schwinden, vielleicht gar auf dem Niveau des heutigen Hartz-IV-Satzes liegen wird. Am Ende des Unternehmens Euro wird so nicht nur der Zusammenbruch unserer verfassungsmäßigen Ordnung stehen, sondern auch der Zusammenbruch unserer sozialen Marktwirtschaft.
Dr. Gunnar Beck, Der renommierte Rechtslehrer ist ein vielgefragter Kritiker der Euro-Rettungspolitik. Er veröffentlicht unter anderem in der New York Times, dem britischen Guardian, der Welt oder der Süddeutschen Zeitung. In Deutschland ist er vor allem auch durch seine bissigen Kolumnen im Handelsblatt und seine Beiträge für das Ludwig von Mises-Institut in München bekannt. Beck lehrt heute EU-Recht und Rechtstheorie an der Universität London, zuvor an der Universität Oxford und der London School of Economics, und hält Gastvorträge an Hochschulen in Deutschland, Österreich und den USA. Von 2002 bis 2010 beriet er zudem mehrfach verschiedene Parlamentskomitees des britischen Unterhauses. Neben seiner akademischen Tätigkeit arbeitet er außerdem als Fachanwalt für EU- und Verfassungsrecht für eine internationale Londoner Kanzlei. Nicht zuletzt ist er Verfasser der Studie „The Legal Reasoning of the Court of Justice of the European Union“, die Anfang 2013 bei Hart Publishing in Oxford erschienen ist. Geboren wurde Gunnar Beck 1966 in Düsseldorf.
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nachzulesen bei JF 26-2013
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Höchste Gewaltbereitschaft bei Linksextremen und Islamisten
Posted by deutschelobby - 20/06/2013
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in dieser Woche veröffentlichte das deutsche Innenministerium den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2012. Das Gewaltpotential des Linksextremismus und auch die islamistische Terrorgefahr steigen weiter an.
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass in Deutschland zwar das Personenpotential des Linksextremismus gesunken, dafür jedoch das Gewaltpotential deutlich angestiegen ist. Die sinkende Hemmschwelle der Linksextremisten gegenüber Körperverletzung ist vor allem bei zahlreichen Ausschreitungen im Zuge von Demonstrationen festzustellen.
Außerdem hat sich die Zahl der versuchten Tötungsdelikte gegenüber 2012 verdreifacht. Das Aktionsfeld „Antifaschismus“ ist das zentrale Element gewaltbereiter Linksextremisten, die direkte körperliche Angriffe auf Andersdenkende ebenso als legitim und vertretbar erachten wie schwere, verdeckt vorbereitete Anschläge, die eine Signalwirkung erzeugen sollen.
Eine weitere bedeutende Rolle spielt auch das Internet, das den „linksextremistischen Gruppen sowohl als Kommunikationsplattform und offenes Medium als auch zur Mobilisierung und Rekrutierung“ dient.
Islamistische Terrorgefahr steigt weiter
Nach wie vor erachtet das Innenministerium den internationalen islamistischen Terrorismus als „eine der größten Gefahren“ für die innere Sicherheit Deutschlands, „die jederzeit in Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimension und Intensität real werden können.“ Das bestätigten auch die Zahlen, denn das islamistische Personenpotential ist gegenüber dem Vorjahr um 11,7 Prozent angestiegen, wobei hier auch die Salafistenszene eingerechnet wird.
Das Gewaltpotential ist nach dem Bericht auch hier sehr hoch – vor allem dann, wenn islamkritische oder -feindliche Positionen in der Öffentlichkeit vertreten werden. Zur Kommunikation und Propaganda nutzen sowohl Islamisten als auch Salafisten vor allem das Internet, was zum Wachsen einer globalen Dschihad-Bewegung beitrage.
Daneben gibt es noch die „legalistischen“ islamistischen Gruppierungen, welche durch politische Einflussnahme versuchen, ihren Anhängern im Bundesgebiet ein scharia-konformes Leben zu erkämpfen. Die Scharia ist für sie ein „zu jeder Zeit gültiges, alles Lebensbereiche regelndes Gesetzessystem, dessen Anwendung langfristig unabdingbar sei“, schreiben die Verfassungsschützer.
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Jetzt geht’s ans Eingemachte….Euro-Krise: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über den ständigen Rettungsschirm EMS
Posted by deutschelobby - 13/06/2013
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Demonstration von ESM-Gegnern in Karlsruhe: Drastische Worte gegen die Euro-Rettungspolitik
Auflauf vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Knapp siebzig Demonstranten, meist Mitglieder der „Alternative für Deutschland“, haben sich vor den Toren des höchsten deutschen Gerichtes versammelt. Sie wollen ihren Unmut über die Euro-Rettungspolitik zum Ausdruck bringen. Nur, warum eigentlich?
Unterschrieben hatte Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag zum Europäischen Stabilitätssmechanismus (ESM) schließlich bereits vor neun Monaten. Alle Eilanträge auf einstweilige Anordnung, dem Bundespräsidenten zu untersagen, den ESM-Vertrag zu unterschreiben, scheiterten. Mit der Auflage, daß der deutsche Anteil am ESM 190 Milliarden nicht überschreiten darf, erlaubte das höchste Gericht Gauck damals, den Vertrag abzusegnen. Ein endgültiges Urteil war damit nicht gefallen. Nun also das Hauptverfahren. Eine „intensive summarische Prüfung“ habe man im vergangenen Jahr vorgenommen, machte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, am Dienstag in Karlsruhe klar.
Zwar habe der ESM seine Arbeit nach dem grünen Licht für die Unterschrift schon bald aufgenommen, dennoch gebe es offene Fragen, die noch entschieden werden müßten, betonte Voßkuhle: Ist hinreichende haushaltsrechtliche Vorsorge für den Fall getroffen, daß größere Beträge von Kapitalabrufen – wie sie im Vertrag stehen – von der Bundesrepublik kurzfristig an den ESM zu leisten sind?
Könnte Deutschland nämlich diesen Verpflichtungen nicht innerhalb von sieben Tagen nachkommen, würde es das Stimmrecht in den ESM-Gremien verlieren. Dies wäre nach den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Demokratieprinzip „nicht hinnehmbar“, sagte der Gerichtspräsident. Die zweite Frage, die das höchste Gericht beantworten muß: Ist der Bundestag in Entscheidungen des Gouverneursrates über die Ausgabe von Anteilen am Stammkapital des ESM zu einem vom Nennwert abweichenden Kurs hinreichend einbezogen? Und muß in bestimmten Fällen statt des vorgesehenen Haushaltsausschusses das Plenum des Bundestages entscheiden?
Neben diesen offenen Fragen ging es diese Woche in Karlsruhe auch um den Staatsanleihenankauf der EZB. Einige Kläger hatten ihre Klage erweitert, weil sie befürchten, dass durch das OMT-Programm (Outright Monetary Transactions), das die EZB am 6. September 2012 ins Leben gerufen hat, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages nicht mehr gewahrt ist. Die Bundesbank kritisiert das Programm ebenfalls als „verbotene Staatsfinanzierung“. Über „die Zweckmäßigkeit und Sinnhaftigkeit“ des ESM sowie der EZB habe das Gericht auch im Hauptsacheverfahren nicht zu entscheiden, machte Voßkuhle klar: „Das ist und bleibt Aufgabe der Politik.“
Umgekehrt spiele es für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der zu überprüfenden gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen keine Rolle, ob diese bisher „im weitesten Sinne erfolgreich waren“, so der Gerichtspräsident: „Andernfalls würde der Zweck allein die Mittel rechtfertigen.“ Dies widerspreche dem zentralen Versprechen des demokratischen Verfassungsstaates, die Einhaltung der Grundregeln nicht von der Tagespolitik abhängig zu machen.
Ein Urteil wird es voraussichtlich erst in einigen Monaten geben. Was den Staatsanleihenkauf der EZB betrifft, zweifelte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Karlsruhe an, ob das Verfassungsgericht überhaupt die richtige Adresse sei, um über rechtliche Fragen zu entscheiden. Zudem unterstrich Schäuble: „Die Bundesregierung sieht keine Anzeichen, daß die EZB ihr Mandat überschritten hat.“ Schützenhilfe für diese Sicht der Dinge bekam der Minister durch seinen Parteifreund Siegfried Kauder, der als einer der Vertreter des Bundestages angereist war.
Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der gemeinsam mit Bruno Bandulet und den Professoren Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty gegen den ESM klagt, griff die Praktiken der Europäischen Zentralbank scharf an: Die zentrale Frage sei die verbotene Staatsfinanzierung. „Alle Fachleute, außer denen der EZB, sehen das so“, wetterte Schachtschneider: „Ein gezielter Einsatz, um den Zinsdruck abzufangen, ist Staatsfinanzierung und verboten.“ Wenn ein Land seine Kreditfähigkeit verliere, gehöre es nicht mehr in die Währungsunion. Und zur Tatsache, daß alleine die EZB über Staatsanleihenkäufe entscheidet, mahnte Schachtschneider: „Finanzpolitik bedarf der besonderen demokratischen Legitimation.“
Deutliche Worte fand auch der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, der Prozeßbevollmächtigter des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler ist: „Es ist absolut inakzeptabel, wenn die EZB den deutschen Bundeshaushalt indirekt mit hohen Milliardenrisiken belastet, ohne daß der Bundestag gefragt wird.“ Den Senat erinnerte Murswiek an eine frühere Entscheidung des Verfassungsgerichtes: „Eine Vergemeinschaftung von Staatsschulden darf es so nicht geben“, habe das Gericht geurteilt. Neben der Professoren-Gruppe und Gauweiler gibt es noch eine Reihe weiterer Kläger. Mehrere tausend Bürger unterstützen eine Klage des Vereins „Mehr Demokratie“.
EZB-Direktor Jörg Asmussen, seit Monaten im Dauerstreit mit der Deutschen Bundesbank, ist derzeit in keiner beneidenswerten Situation. Im Verhandlungssaal die Professoren-Riege und nun auch noch Protest vor der Tür. So viel Kritik bekommt er in Brüssel nicht zu hören. Karlsruhe ist wahrlich kein leichtes Pflaster.
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nachzulesen bei JF 25-2013
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Letzte Instanz: Karlsruhe will sich nicht von EU gängeln lassen
Posted by deutschelobby - 29/04/2013
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Karlsruhe will sich die nationale Rechtsprechung nicht von der EU aus der Hand nehmen lassen. Bei der Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Anti-Terror-Datei wandten sich die Richter des Bundesverfassungs-Gerichts (Bundes-Grundgesetz-Gericht) unmissverständlich an den Europäischen Gerichtshof. Ein Verfassungs-Konflikt in Europa zeichnet sich ab.
In seinem Urteil zur Anti-Terror-Datei hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Europäischen Gerichtshof in die Schranken gewiesen. Karlsruhe hat nicht vor, den Fall von dem EU-Gericht entscheiden zu lassen. Ein Streit um die Macht in der europäischen Rechtsprechung ist entbrannt.
Sehr deutlich wendet sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über die Verfassungsmäßigkeit der Anti-Terror-Datei zuerst an den Europäischen Gerichtshof und nicht etwa an den Bundestag:
Die Verfassungsbeschwerde gibt keinen Anlass für ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Unzweifelhaft stellen das Antiterrordateigesetz und die Tätigkeit auf dessen Grundlage keine Durchführung des Rechts der Union im Sinne (…) dar. Das Antiterrordateigesetz verfolgt innerstaatlich bestimmte Ziele, die das Funktionieren der unionsrechtlich geordneten Rechtsbeziehungen nur mittelbar beeinflussen können. Die europäischen Grundrechte sind daher von vornherein nicht anwendbar, und der Europäische Gerichtshof ist insoweit nicht gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
Hintergrund dieser Worte ist eine Entscheidung des EuGH vom Februar: die so genannte Åkerberg Fransson-Entscheidung. Diese verweist darauf, dass alle Rechtsfälle, die auch die noch so kleinste Berührung mit dem Europäischen Recht besitzen, anhand der EU-Grundrechtcharta beurteilt werden müssen. Das überprüft der EuGH notfalls selbst:
Insoweit hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass er eine nationale Rechtsvorschrift nicht im Hinblick auf die Charta beurteilen kann, wenn sie nicht in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt. Sobald dagegen eine solche Vorschrift in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, hat der im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens angerufene Gerichtshof dem vorlegenden Gericht alle Auslegungshinweise zu geben, die es benötigt, um die Vereinbarkeit dieser Regelung mit den Grundrechten beurteilen zu können, deren Wahrung er sichert.
Das Bundesverfassungsgericht wies deshalb gleich im Vorhinein darauf hin, dass der Fall um die Anti-Terror-Datei nicht die europäische Grundrechtscharta tangiert. Man wollte sofort verhindern, dass die Luxemburger Richter auch nur auf die Idee kommen, die Unterlagen zu dem Fall einzufordern, um selbst eine Entscheidung zu fällen. „Es geht um nicht weniger als die Frage, wer die höchste richterliche Deutungsmacht im vereinten Europa hat“ analysiert Stephan Detjen, der langjährige Karlsruhe-Korrespondent und heutige Leiter des Hauptstadtstudios des Chefredakteur des DLF:
Eine Verpflichtung zur Vorlage europarechtlicher Fragen an den Europäischen Gerichtshof ist im Europarecht angelegt. Nie aber hat das Bundesverfassungsgericht bisher tatsächlich einen konkreten Fall aus der höchstrichterlichen Hand gegeben und nach Luxemburg überwiesen. Hier wie dort würde das als Unterwerfungsgeste verstanden. In Luxemburg wird sie mit wachsender Ungeduld eingefordert. In Karlsruhe dagegen will man sie offenbar so lange wie möglich vermeiden.
Indem das Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen Urteil dem Europäischen Gerichtshof in die Zuständigkeit abspricht, sendet es eine klare Botschaft nach Luxemburg. Finger weg von der Souveränität der deutschen Rechtsprechung. „So deutlich hat man sich unter den höchstrichterlichen Kollegen noch nie in aller Öffentlichkeit die Leviten gelesen“, so Detjen.
Ein ähnliches Kräftemessen dürfte auch die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum ESM und den Anleihekäufen der EZB heraufbeschwören. Für den 11. und 12. Juni haben die Richter in Karlsruhe eine Mündliche Verhandlung zu diesen Aspekten angekündigt. Hier gibt es jedoch offensichtliche Berührungspunkte mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Ein abschließendes Urteil zu dem Verfahren ist zwar noch nicht in Sicht, aber sollte dieses in Brüssel auf Widerstand stoßen, dürfte der EuGH sehr schnell reagieren – notfalls auch schon in einer Vorabentscheidung.
„Das Bundesverfassungsgericht aber macht schon mit seinen Vorankündigungen klar, dass es im Juni den Deckel des großen Fasses mit den heikelsten Fragen der Euro-Krise anheben könnte“, so Detjen. Mit der Aktion des Bundesverfassungsgerichts bei der Anti-Terror-Datei sei „einmal mehr deutlich geworden, wie leicht die Krise der Währung auch in eine offene Verfassungskrise Europas umschlagen kann“.
Der Machtkampf zwischen den Nationalstaaten und den Brüsseler Institutionen könnte sich also erheblich verschärfen. Neben der Auseinandersetzung der Bundesbank mit der EZB gibt es nun einen offenen Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof über die Frage, welches Rechtssystem in Europa am Ende das letzte Wort sprechen darf.
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Posted in Allgemein, Aufklärung, Bundesverfassungsgericht, EU, EU-Politik, Grundgesetz, Verfassungsschutz | Verschlagwortet mit: Anti-Terror-Datei, Bundesverfassungsgericht, EU-Politik, Europäischen Gerichtshof, Grundgesetz, Karlsruhe | Kommentare deaktiviert für Letzte Instanz: Karlsruhe will sich nicht von EU gängeln lassen
„NSU-Verfahren“: Antrag einer türkischen Zeitung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise erfolgreich – weitere Anträge erfolglos
Posted by deutschelobby - 13/04/2013
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Vorab:
für die Türken wurde wieder einmal eine Ausnahme, ein Sonder-Recht,
verkündet………….
Oh mein Gott, warum hast du die Deutschen verlassen?
Du hast sie verlassen, weil sie Dich verlassen haben und ihren eigenen Papst
verjagt und im Stich gelassen haben.
Einseitig funktioniert keine Beziehung………..
Winnie, Österreich, deutschelobby
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Im Verfahren 1 BvR 990/13 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung heute teilweise stattgegeben. Die zugrundeliegende
Verfassungsbeschwerde betrifft das Akkreditierungsverfahren und die
Vergabe fester Sitzplätze für Medienvertreter im sogenannten NSU-Prozess
vor dem Oberlandesgericht München. Beschwerdeführer sind eine GmbH, die
eine in türkischer Sprache erscheinende Zeitung verlegt, sowie deren
stellvertretender Chefredakteur.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen die folgenden Erwägungen
zugrunde:
1. Gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im
Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln,
wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender
Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend
geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit
des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer
Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich
von vornherein als insgesamt unzulässig oder offensichtlich unbegründet.
2. Die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde ist vorliegend weder von
vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Insbesondere
erscheint es nicht ausgeschlossen, dass das sich aus dem allgemeinen
Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1
Satz 2 GG ableitende subjektive Recht der Beschwerdeführer auf
Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb, also auf
gleichberechtigte Teilhabe an den Berichterstattungsmöglichkeiten zu
gerichtlichen Verfahren, verletzt sein könnte.
Allerdings ist die Entscheidung über die Zugänglichkeit zu
Gerichtsverhandlungen, die Reservierung einer bestimmten Anzahl von
Plätzen für Medienberichterstatter und auch die Verteilung knapper
Sitzplätze an dieselben grundsätzlich eine Frage, die sich unter dem
verfassungsrechtlichen Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte zunächst
nach einfachem Recht entscheidet und die der Prozessleitung des
Vorsitzenden in dem jeweiligen Gerichtsverfahren obliegt. Dabei hat
dieser einen weiten Entscheidungsspielraum. Das Bundesverfassungsgericht
überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht
verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen
Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen.
Ob die Beschwerdeführer danach durch die angegriffenen Entscheidungen in
ihren Grundrechten verletzt sind, bedarf einer näheren Prüfung, die
schwierige Rechtsfragen aufwirft und daher im Eilrechtsschutzverfahren
nicht abschließend geklärt werden kann. Deshalb kann die Eilentscheidung
nur auf eine Folgenabwägung gestützt werden.
3. Erweist sich eine Verfassungsbeschwerde weder als von vornherein
unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind die Folgen, die
eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die
Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen
abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung
erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen
wäre.
a) Erginge vorliegend keine einstweilige Anordnung, hätte die
Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber Erfolg, so bestünde die
Gefahr, dass die Beschwerdeführer, ohne dass ihnen die gleichen Chancen
wie anderen Medienvertretern eingeräumt gewesen wären, wie auch andere
ausländische Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten
Straftaten von der Möglichkeit einer eigenen, aus dem Inbegriff der
Hauptverhandlung geschöpften Berichterstattung im sogenannten
NSU-Prozess ausgeschlossen blieben. Dies wiegt vorliegend umso schwerer,
als gerade türkische Medienvertreter ein besonderes Interesse an einer
vollumfänglich eigenständigen Berichterstattung über diesen Prozess
geltend machen können, da zahlreiche Opfer der angeklagten Taten
türkischer Herkunft sind.
b) Diese Nachteile überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden,
wenn dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im tenorierten
Umfange stattgegeben würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
aber der Erfolg letztlich versagt wäre. Denn in diesem Falle würden zwar
den ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der
angeklagten Straftaten Sitzplätze in der Verhandlung eingeräumt, auf die
sie nach der bisherigen Sitzplatzvergabe keinen Anspruch mehr gehabt
hätten. Eine etwaige Ungleichbehandlung sonstiger Medien, denen ein
bereits zugeteilter Sitzplatz genommen oder bei Bildung eines
Zusatzkontingents kein Sitzplatz zugeteilt wird, wöge jedoch vor dem
Hintergrund des besonderen Interesses dieser Medien weniger schwer.
Rechte der Medien bestehen ohnedies nur im Rahmen einer
gleichheitsgerechten Auswahlentscheidung. Auch ist der Nachteil für die
allgemeine Öffentlichkeit, der dadurch entsteht, wenn mit einem
Zusatzkontingent einige wenige Plätze der Saalöffentlichkeit bestimmten
Medienvertretern zur Verfügung gestellt würden, verhältnismäßig
geringer, da die allgemein zu vergebenden Sitzplätze noch nicht
konkretisiert sind und entsprechend den hierfür geltenden Maßstäben nach
wie vor ein angemessener Teil der im Sitzungssaal verfügbaren Plätze dem
allgemeinen Publikum vorbehalten bleibt.
4. Im Eilrechtsschutzverfahren kann das Bundesverfassungsgericht
Maßnahmen treffen, die nicht als die Durchsetzung eines endgültig
verfassungsrechtlich gebotenen Ergebnisses zu verstehen sind, sondern
als vorläufige Anordnung zur Abwendung oder Milderung von drohenden
Nachteilen. Dies gilt insbesondere in einer Situation wie der
vorliegenden, in der von vornherein kein verfassungsrechtlich
gewährleistetes Recht auf Zugang zur Gerichtsverhandlung, sondern nur
die mögliche Verletzung einer Chance auf gleichberechtigte Teilhabe in
Frage steht, die Nachteile sich aber aus den Folgen einer möglichen
Verletzung der Chancengleichheit ergeben. Die Maßnahme kann sich hier
auf die Abmilderung dieser Folgen beziehen. Dies kommt vorliegend zwar
einer teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache gleich; in Ausnahmefällen
ist dies jedoch zulässig, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu
spät ergehen würde und in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht
mehr gewährt werden könnte.
Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts
aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis
festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an
Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern
der angeklagten Straftaten zu vergeben. Möglich wäre ein
Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem
nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze
vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen,
anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt
nach anderen Regeln zu gestalten.
5. Der weitergehende Antrag der Beschwerdeführer auf vollständige
Aussetzung der Vollziehung der Platzvergabe und der
Sicherheitsverfügungen war hingegen abzulehnen, da sie einen
Antragsgrund für eine derart weitgehende Verfügung nicht hinreichend
dargelegt haben.
II.
Drei weitere Verfassungsbeschwerden, die ebenfalls mit Anträgen auf
Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden waren, hat die 3. Kammer
des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hingegen - ohne
Begründung - nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 1002/13 macht geltend, er lese
türkische Zeitungen. Er rügt im Wesentlichen, sich angesichts der
Tatsache, dass bislang keine türkische Zeitung akkreditiert sei, nicht
aus erster Hand über den sogenannten NSU-Prozess informieren zu können.
Der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 1007/13 möchte an dem Prozess
als Zuhörer teilnehmen. Er sieht sich im Wesentlichen dadurch
benachteiligt, dass 50 Plätze für die Presse reserviert sind. Der Beschwerdeführer des Verfahrens 1 BvR 1010/13 ist Journalist und
Betreiber eines Mediums, für das er und eine Kollegin beim sogenannten
NSU-Prozess akkreditiert sind. Er rügt zum einen, dass ein
„Personalwechsel“, beispielsweise wegen Erkrankung, nicht zulässig sei
und zum anderen den Ablauf des Akkreditierungsverfahrens.
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-024.html
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das Bundesverfassungsgericht kann nicht auf Feststellung einer Verfassungsmäßigkeit anrufen werden……….
Posted by deutschelobby - 05/03/2013
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Wozu sonst ist es denn da?
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Der Wahnsinn geht weiter.
Dass das BVG nicht „über den Dingen“ steht, wie es laut GG sein müsste, ist wohl jedem schon lange klar.
Spätestens seit den „Lissabonner Verträgen“ und schlimmer noch dem „ESM“…alles GG-feindliche Vereinbarungen.
So war es keine Überraschung, dass weiterhin im Sinne der GG-widrigen Staatsmacht und Opposition entschieden wird. Fazit: das Bundes-Verfassungs-Gericht ist nicht dazu da, Feststellungen in Bezug Verfassung/Grundgesetz vorzunehmen……..
Als RA sträuben sich mir die Haare…..
Der Wahnsinn, sämtliche Instrumente einer zumindest halbwegs funktionierenden Demokratie, werden mit Hohn und Spott überzogen.
Dabei ist es im Prinzip unerheblich, ob es sich um die NPD oder LINKE oder XY handelt……. Möge die Sintflut in Bälde kommen, denn so kann und darf es nicht weiter-gehen.
Wiggerl
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Anträge der NPD gegen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung erfolglos
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat einen Antrag der
Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) auf Feststellung, dass
sie nicht verfassungswidrig sei, mit einem heute veröffentlichten
Beschluss verworfen. Für die begehrte Feststellung sieht das
Bundesverfassungsgerichtsgesetz kein Verfahren vor. Eine
Rechtsschutzlücke ist damit auch insoweit nicht verbunden, als die NPD
geltend macht, die laufende Verbotsdebatte wirke sich wie ein faktisches
Parteiverbot aus. Staatliche Stellen sind nicht gehindert, das Für und
Wider eines Parteiverbotsverfahrens mit der gebotenen Sachlichkeit zur
Debatte zu stellen. Ebenfalls verworfen hat der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts den Hilfsantrag der NPD auf Feststellung, dass
der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung die
parteibezogenen Rechte der NPD durch die fortwährende Behauptung ihrer
Verfassungswidrigkeit verletzten.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen die folgenden Erwägungen
zugrunde:
1. Der Hauptantrag ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz
sieht nicht vor, dass eine Partei das Bundesverfassungsgericht zur
Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit anrufen kann.
a) Politische Parteien sind, solange das Bundesverfassungsgericht nicht
ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat, in der Wahrnehmung ihrer
Rechte frei. Wird ihre Berechtigung dazu bestritten, steht ihnen der
Rechtsweg offen. Der Einwand der Antragstellerin, eine als
verfassungsfeindlich gebrandmarkte Partei sei überfordert, in jedem
Einzelfall um Rechtsschutz nachzusuchen, und dieser erweise sich zudem
nicht selten als ineffektiv, zeigt kein strukturelles
Rechtsschutzdefizit auf. Die Antragstellerin benennt lediglich
praktische Probleme, die erkennbar mit zumutbarem Aufwand zu bewältigen
sind.
b) Ein Rechtsschutzdefizit ist auch nicht ersichtlich, soweit die
Antragstellerin geltend macht, die von ihr unter dem Begriff
„Verbotsdebatte“ zusammengefassten Äußerungen und die sonstigen gegen
sie gerichteten Maßnahmen wirkten sich wie ein Verbot aus.
aa) Politische Parteien müssen sich entsprechend ihrer Aufgabe, bei der
politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, der öffentlichen
Auseinandersetzung stellen. Teil der öffentlichen Auseinandersetzung
sind Äußerungen zur Einschätzung einer politischen Partei als
verfassungsfeindlich, sofern sie sich im Rahmen von Recht und Gesetz
halten. Solchen Äußerungen kann und muss die betroffene Partei mit den
Mitteln des Meinungskampfes begegnen.
Soweit staatliche Stellen die politische Auseinandersetzung führen,
müssen sie die Grenzen beachten, die ihnen von Verfassungs wegen gesetzt
sind und deren Einhaltung gerichtlicher Überprüfung unterliegt. Dies
gilt auch für die öffentliche Erörterung, ob gegen eine Partei ein
Verbotsverfahren eingeleitet wird. Eine Verletzung der Rechte aus Art.
21 Abs. 1 GG kommt in diesem Fall allerdings dann in Betracht, wenn
erkennbar wird, dass eine solche Debatte nicht entscheidungsorientiert,
sondern mit dem Ziel der Benachteiligung der betroffenen Partei geführt
wird.
bb) Den politischen Parteien und ihren Mitgliedern stehen zudem
gerichtliche Wege offen, um dem Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit zu
begegnen. Die Antragstellerin verkennt durchaus nicht, dass die
Verfassungsmäßigkeit einer politischen Partei Gegenstand gerichtlicher
Beurteilung sein kann und ist. Wenn sie aus Misserfolgen in
entsprechenden fachgerichtlichen Verfahren schließt, es bestehe eine
Rechtsschutzlücke, ist diese Schlussfolgerung nicht nachvollziehbar.
cc) Aus diesen Gründen ist es auch nicht zu beanstanden, dass die
Antragsgegner kein Verfahren auf Feststellung der Verfassungskonformität
in das Bundesverfassungsgerichtsgesetz aufgenommen haben.
2. Der Hilfsantrag ist als Organklage statthaft, so, wie er begründet
worden ist, aber unzulässig. Es fehlt an ausreichendem Vortrag, dass die
Antragstellerin durch Maßnahmen oder Unterlassungen der Antragsgegner in
ihrem Parteistatus verletzt oder unmittelbar gefährdet ist. Die
Antragstellerin zitiert Aussagen von Ministerpräsidenten,
Landesinnenministern, einzelnen Bundestagsabgeordneten und einer
Bundesministerin. Es ist jedoch nicht erkennbar, dass die Genannten sich
für einen der Antragsgegner äußern wollten. Auch Maßnahmen einer
Bundesministerin - wie etwa die Förderung von Programmen gegen
Rechtsextremismus - können nicht ohne weiteres der Bundesregierung als
Kollegialorgan zugerechnet werden.
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-015.html
Posted in Allgemein, Aufklärung, BRiD, Bundesverfassungsgericht, Diktatur, Grundgesetz, Volksverdummung | Verschlagwortet mit: Bundesverfassungsgericht, Deutschland, Germany, Grundgesetz, Politik, Verfassungsmäßigkeit | 4 Comments »
Gauck will die deutsche Sprache abschaffen!!!!! ….das ist Vaterlandsverrat und welche Strafe folgt dem….?
Posted by deutschelobby - 23/02/2013
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.Vorab:
bereits jetzt lernen alle Länder, egal wo, ihr Schulenglisch. Wer es braucht, studiert diese
Ur-indo-germanische Dialektform. Somit ist alles was Gauck da von sich gibt nur Ablenkung
und Beeinflussung von Leichtgläubigen und Obrigkeitshörigen.
Wenn englisch offiziell Amtssprache wird, dann verschwindet die Muttersprache auch im
eigenen Land. Bei Behörden, Schulen, bei allen öffentlichen Veranstaltungen und bei
den Immigranten, die dann natürlich kein deutsch mehr lernen.
Wer Gauck auch nur den kleinsten Glauben schenkt und somit Spielraum gibt, ist ein
Hochverräter und…ganz nebenbei….ein anglistischer Kulturverbreiter und Vernichter
aller europäischen Kulturen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ACHTUNG!
nicht ohne Grund hatten wir in den letzten Tagen ausführliche Berichte über Gauck
gebracht. Jeder sollte erkennen, was für ein Charakter dieser Hoch-Verräter ist.
https://deutschelobby.com/2013/02/19/nachrichten-gauck-das-grosste-ar-loch-der-deutschen-geschichte-politischer-aschermittwoch/
https://deutschelobby.com/2013/02/21/storfall-bundesprasident-warum-kohler-und-wulff-zurucktraten/
Ein BuPrä ist nur dem Grundgesetz verpflichtet. Die Abschaffung der deutschen Sprache
zu Gunsten einer fremden, ist ohne jede Abweichung reinster
HOCHVERRAT!!!
Daher appellieren wir an alle:
verbreitet die Nachricht, dass Gauck die Abschaffung der Kultur- und Amtssprache „Deutsch“
verlangt!
verbreitet die Nachricht, dass ihr Beweise habt, die bezeugen, dass ein „Vereintes Europa“
den Verlust der eigenen Sprache bedeutet.
BEDENKT DABEI:
es wird keine neue Sprache für alle verlangt. Das heisst eine Sprache, bei der jedes Volk ohne
Vorteile oder Nachteile ist. Zum Beispiel die bereits existierende neutrale Sprache
Esperanto.
Dann müssten die Briten genauso bei Null anfangen und brauchten nicht vor Lachen am
Boden zu liegen, während sich die anderen ihre eigenen Sprachen abgewöhnen und mühsam
diesen Schwachsinn „englisch“ lernen.
Daher rufen wir zu WIDERSTAND AUF!!!!!
Lasst Euren Unwillen durch Briefe und wie auch immer geartete Proteste laut werden.
Wehrt Euch!
Haut dem Gauck auf’s Maul!!!
——————–
Joachim Gauck möchte, dass Europa eine gemeinsame europäische Verkehrssprache bekommt. Das soll Englisch sein. Es war die am weitesten reichende Überlegung in seiner ersten großen programmatischen Rede als Bundespräsident, knapp vier Wochen vor seinem ersten Amtsjubiläum.
In seiner Ansprache zu Europa im Berliner Schloss Bellevue sagte Gauck wörtlich: „Mehr Europa heißt nämlich nicht nur Mehrsprachigkeit für die Eliten, sondern Mehrsprachigkeit für immer größere Bevölkerungsgruppen, für immer mehr Menschen, schließlich für alle! Ich bin überzeugt, dass in Europa beides nebeneinander leben kann: Beheimatung in der eigenen Muttersprache und ihrer Poesie (das ist Schwätzerei, sowas ist nicht praktikabel) und ein praktikables Englisch für alle Lebenslagen und Lebensalter.“
Gauck fuhr fort: „Mit einer gemeinsamen Sprache ließe sich auch mein Wunschbild für das künftige Europa leichter umsetzen: eine europäische Agora, ein gemeinsamer Diskussionsraum für das demokratische Miteinander.“
Als konkrete Idee für ein solches Forum regte er die Gründung eines gesamteuropäischen Fernsehkanals an. „Etwas wie Arte für alle, ein Multikanal mit Internetanbindung, für mindestens 28 Staaten, für Junge und Erfahrene, für Onliner und Offliner, für Pro-Europäer und Skeptiker. Dort müsste mehr gesendet werden als der Eurovision Song Contest oder ein europäischer Tatort.“
Manuel Sarrazin, europapolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, unterstützte ausdrücklich diese Idee.
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Hätten wir den 1. April, so würden wir trotzdem nicht lachen……………….
Posted in Allgemein, Aufklärung, Bilderberger, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht, EU, EU-Politik, Grundgesetz, Neue WeltOrdnung (NWO), Verbrechen am Deutschen Volk, Verfassungsschutz, Volksverdummung, Wahnsinn, Warnung | Verschlagwortet mit: aufklarung, Bellevue Palace, Bilderberger, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht, deutsche Sprache abschaffen, Deutschland, EU, EU-Politik, Europa, europäische Verkehrssprache, European Union, Eurozone, Gauck, Germany, grünen, Grundgesetz, Hochverrat, Joachim Gauck, Kulturen, Manuel Sarrazin, neue-weltordnung-nwo, Vaterlandsverrat, Verbrechen am Deutschen Volk, Verfassungsschutz, Volksverdummung, Wahnsinn, Warnung | 14 Comments »
Die wahren Ziele der EU
Posted by deutschelobby - 14/01/2013
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offene Worte u.a. von Merkel……glatter Verrat am Deutschen Volk und am Grundgesetz.
Verpackt in ach so netten Worten.
Die „EU“ ist die Rettung für alles…………………..
Worte der Marionetten von Bilderberger und ihrer NWO.
Diesen Zusammenhang dürfen wir nie vergessen.
Was „EU“ und Islamisierung, Unterwanderung betrifft, europaweit,
wird aus machtpolitischen Gründen von den Bilderbergern inszeniert.
Sie sind die Antwort auf Fragen wie: „warum das alles….“
Es darf niemals vergessen werden, dass die Zerstörung der nationalen Identität
unweigerlich zum Bürgerkrieg führen wird.
Auch muss endlich der Hintergrund, der Strippenzieher, die Bilderberger,
als Täter allen Berichten voran-gesetzt werden.
Denn all die wahnsinnigen Änderungen der letzten 25 Jahre wurde von den Bilderbergern
weltweit verantwortet, ohne dass die Öffentlichkeit überhaupt weiss, was die Bilderberger sind.
Hierzu empfehle ich dringend das Buch und DVD-Video vom Kopp-Verlag:
„Bilderberger“ von Andres von Retyi
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Wiggerl
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dieses Video erklärt einige Hintergründe….
hört genau zu, es erklärt, dass ganze Völker zu Sklaven der „Brüsseler Diktatur“ werden, als
Handlungsarm der Bilderberger…….
Merkel ist eine Hochverräterin erster Klasse. Schäuble ist nicht nur anti-deutsch, sondern auch nicht in der
Lage logisch zu denken. Er ist ein notorischer Lügner…..
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Posted in Allgemein, Aufklärung, Bilderberger, Bundesverfassungsgericht, EU, EU-Politik, Euro, EURO-Entwicklung, Falschaussagen, Falschdarstellungen, Grundgesetz, Merkel, Neue WeltOrdnung (NWO), Schäuble, Verbrechen am Deutschen Volk, Verrat, Video, Zahlungen an fremde Länder | Verschlagwortet mit: Angela Merkel, aufklarung, Bilderberger, Bundesverfassungsgericht, David Cameron, Deutschland, ESM, EU, EU-Politik, Euro, EURO-Entwicklung, Europa, European Union, Eurozone, Falschaussagen, Falschdarstellungen, George Osborne, Germany, Grundgesetz, neue-weltordnung-nwo, Politik, Schäuble, Verbrechen am Deutschen Volk, Verrat, Video | 2 Comments »
Êuro: Europäisches Gericht setzt der EZB Frist von zwei Monaten
Posted by deutschelobby - 13/01/2013
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Unsere Massenklage gegen die Inflationspolitik der EZB ist einen ersten, großen Schritt vorangekommen: Das Europäische Gericht hat die Klage, der sich inzwischen mehr als 7.000 Menschen angeschlossen haben, nun endlich der EZB zugestellt. Die EZB muss nun innerhalb von zwei Monaten Stellung nehmen (s. ausführlich dazu hier).Aber die Gefährdung unserer Ersparnisse und Einkommen droht nicht nur durch das unbeschränkte Gelddrucken der EZB. Auch unsere Politik verspielt mit dem Vollzug des ESM ganz unmittelbar immer weiter unseren Wohlstand. Der Widerstand hiergegen darf nicht nachlassen. Er muss wachsen:Schicken Sie mit einem Klick hier Ihre Protestmail an 10 Abgeordnete des Bundestages. Wir sind die Mehrheit. Wir sind das Volk. Wir wollen die schrankenlose „Euro-„Rettungs“-Politik nicht.Leiten Sie diese Mail an Freunde und Bekannte weiter, damit auch diese sich an dem organisierten Widerstand beteiligen können.Für heute bin ich mit sehr freundlichen Grüßen aus Berlin IhreBeatrix von StorchP.S. Die Kampagne gegen ESM und EZB müssen wir in 2013 ausbauen. Helfen Sie uns mit Ihrer Spende hier, den Widerstand zu organisieren. Schon mit 3 Euro leisten Sie einen wichtigen Beitrag. Danke! |
Zivile Koalition e. V., Redaktion -Büro Berlin- Zionskirchstr. 3, 10119 Berlin,
|
Posted in Allgemein, Aufklärung, Bundesverfassungsgericht, Demonstration, EU-Politik, Euro, EURO-Entwicklung, Grundgesetz, Verbrechen am Deutschen Volk, Widerstand | Verschlagwortet mit: Berlin, Bundesverfassungsgericht, Deutschland, ESM, EU, EU-Politik, Euro, EURO-Entwicklung, Europäisches Gericht, European Union, Eurozone, EZB, Germany, Grundgesetz | Leave a Comment »
NPD: Parteichef Holger Apfel zu den Vorwürfen
Posted by deutschelobby - 16/12/2012
Audio
Herr Apfel, warum haben Sie nicht Ihren
terroristischen Arm, den „Nationalsozialistischen
Untergrund“, zurückgepfiff en? Als
Quittung haben Sie ein Verbotsverfahren
zu gewärtigen.
Apfel: Unsinn: Innenminister Friedrich,
BKA-Chef Ziercke und Generalbundesanwalt
Range mußten doch längst einräumen,
daß es keinen Zusammenhang
zwischen der NPD und dem NSU gibt.
Immerhin gehört der ehemalige stellvertretende
NPD-Landeschef von Th üringen
Ralf Wohlleben mutmaßlich zu den Unterstützern
des NSU.
Apfel:: Zum einen ist Herr Wohlleben
seit 2009 kein Mitglied mehr, zum anderen
gilt nach meinem rechtsstaatlichen
Verständnis aber auch für ihn die
Unschuldsvermutung bis zum Beweis
des Gegenteils.
Was, wenn sich seine Schuld doch erweist?
Apfel: Dann gehört er natürlich bestraft.
Dafür kann man aber nicht die Partei in
Haftung nehmen. Der frühere Verfassungsrichter
Jentsch wies etwa zu Recht
darauf hin, daß Einzeltäter nicht als Beweis
für angeblich strukturelle Gewalt
taugen. Tatsache ist: Die NPD hat Gewalt
und Terrorismus zur Durchsetzung
ihrer Ziele stets konsequent abgelehnt.
„NSU: Wir verurteilen
die Morde entschieden“
Allerdings hat es off enbar mehrfach off en
geäußerte „klammheimliche Freude“ über
die mutmaßlichen NSU-Morde in der Partei
gegeben.
Apfel: Es gibt keine klammheimliche
Freude – allein schon deshalb nicht,
weil nicht die einzelnen Ausländer unsere
Gegner sind. Ihnen kann man ja
gar nicht zum Vorwurf machen, daß sie
die gesellschaftliche Situation auszunutzen
versuchen. Unser Gegner sind die
Profi teure der Überfremdung – ihnen
gehört das Handwerk gelegt, natürlich
auf rechtstreuem Wege. In einem bedauerlichen
Einzelfall allerdings haben
wir sofort gehandelt. Ein Funktionär
wurde wegen eines verharmlosenden
Kommentars ausgeschlossen. Ähnlich
konsequentes Verhalten sucht man auf
„linker“ Seite vergebens. Fakt ist: Die
NPD hat die Anschläge von Anbeginn
entschieden verurteilt, ohne beurteilen
zu können, von wem sie tatsächlich verübt
wurden. Es war in jedem Fall Mord.
Niedersachsens Innenminister Schünemann
etwa bringt den Verbotsantrag gar
nicht erst in Zusammenhang mit dem
NSU, sondern begründet den Vorstoß mit
der „neonazistischen“ und „verfassungsfeindlichen“
Gesinnung Ihrer Partei. Da
allerdings hat der Mann doch recht!
Apfel: Im Gegenteil, die NPD steht fest
auf dem Boden des Grundgesetzes und
bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung.
Moment, Ihr Vorgänger im Amt des Parteichefs,
Udo Voigt, sprach davon, das „illegitime
System“ der „BRD abwickeln“ zu
wollen – also auch das Grundgesetz.
Apfel: Udo Voigt wird gerne aus dem
Zusammenhang gerissen zitiert. Tatsächlich
hat er immer wieder deutlich
gemacht, daß sich unser Volk gemäß
Grundgesetzauftrag, Artikel 146, eine
vom Volk zu verabschiedende Verfassung
geben solle, schließlich war das Grundgesetz
von seinen Vätern nur als Provisorium
gedacht.
Herr Apfel, aus Ihrer Zeit als Vorsitzender
der NPD-Jugendorganisation stammen
doch solche Losungen wie: „Das System
hat keine Fehler, es ist der Fehler.“
Apfel: Das bezieht sich nicht auf das
Grundgesetz, sondern auf das liberalkapitalistische
System, das ja auch von
anderen sozial engagierten Kräften kritisiert
wird. Außerdem sei auf Hans
Herbert von Arnim verwiesen, der zu
Recht kritisiert, daß die Parteien sich
den Staat zunehmend zur Beute machen.
Im übrigen: Wenn wir uns die Politik im
Bundestag anschauen – Überfremdung,
Kriegseinsätze, Aushöhlung des Schutzes
von Ehe und Familie oder die Aufgabe
nationalstaatlicher Souveränität im Zuge
der ESM-Gesetzgebung – dann habe ich
den Eindruck, daß die NPD heute die
Partei ist, die sich von allen am ehesten
dem Grundgesetz verpfl ichtet fühlt.
Bevor es zu einer Verschärfung der Aufl agen
bei NPD-Demonstrationen kam, konnte
man dort auf Transparenten auch Losungen
wie „Sozialismus ist braun“ lesen.
Apfel: Das waren keine NPD-Transparente.
Bei den vereinzelt von Teilnehmern
mitgeführten Losungen dürfte es
sich um eine ironisch gemeinte Umkehrung
vor dem Hintergrund der politischen
Stigmatisierung des nationalen
Lagers gehandelt haben.
Ironie? Mir scheint „Sozialismus ist braun“
eine ziemlich eindeutige Aussage zu sein.
Apfel: Engagierte junge Menschen
neigen zu Zuspitzungen. Ich kann mit
dieser Terminologie nichts anfangen –
zumal ich auch glaube, daß der Sozialismus-
Begriff verbrannt ist.
In Ihren Publikationen stößt man aber
auch immer wieder auf Reminiszenzen
an die Epoche des Nationalsozialismus,
man denke an Artikel aus dem Sortiment
Ihres Parteiverlages.
Apfel: Der Nationalsozialismus ist eine
historisch abgeschlossene Epoche. Wir
wollen keine Schlachten von gestern
schlagen, sondern die Zukunft gestalten.
Wir meinen aber, daß man auch die
Zeit des Nationalsozialismus diff erenziert
betrachten können muß und lehnen
zudem den ritualisierten Schuld- und
Sühnekult, die einseitige Unkultur der
Vergangenheitsbewältigung ab.
„Die Debatte steigert unsere
öffentliche Bekanntheit“
Und wie verhält es sich da mit den Aussagen
Ihres Vorgängers? In einem Interview
mit dieser Zeitung 2004 erklärte er, Adolf
Hitler sei für ihn ein „großer Staatsmann“
– ein Bekenntnis, das damals für großes
Aufsehen sorgte.
Apfel: Sie spielen auf Udo Voigts Aussage
über Hitler als großen Staatsmann
an – ich darf darauf verweisen, daß selbst
der frühere FAZ-Herausgeber Joachim
C. Fest der Meinung war, daß Hitler
angesichts seiner zuvor errungenen Erfolge
wohl in die Geschichte als großer
Staatsmann eingegangen wäre, wenn
er 1939 ermordet worden wäre. Nach
Abdruck des Interviews wurde selektiv
zitiert, denn Voigt wies folgend auf
Hitlers Verantwortung für die deutsche
Niederlage hin – und darauf, daß der
Nationalsozialismus imperialistisch gewesen
sei, man denke an die Unterdrükkung
der slawischen Völker oder an die
Judenverfolgung und die Ausschaltung
sämtlicher oppositioneller Kräfte, statt
sie in die Volksgemeinschaft mit einzubinden.
Voigt hatte recht, wenn er davon
sprach, daß der Nationalsozialismus für
die NPD nicht maßgebend sei.
Mit Übernahme des Parteivorsitzes haben
Sie den Kurs der „seriösen Radikalität“
vorgegeben. Was ist darunter zu verstehen?
Apfel: Ich stehe für einen gegenwartsbezogenen
und zukunftszugewandten
Politikstil. Wenn wir uns in der Mitte
des Volkes etablieren wollen, dürfen wir
uns nicht mit bürgerschreckähnlichem
Auftreten isolieren. Wir müssen unser
Image als Kümmererpartei schärfen –
das war und ist das Erfolgsrezept in Mitteldeutschland.
Ich möchte eine NPD,
die bürgernah ist und dabei die gesellschaftlichen
Probleme der Gegenwart
durchaus scharf und pointiert aufgreift.
Sie verfolgen dieses Konzept gemeinsam
mit Ihrem Parteivize Udo Pastörs – ausgerechnet
jenem Polterer, von dem Ausfälle
gegen die „Judenrepublik“ oder die „Demokröten
von der Knesset an der Spree“
stammen. Wer soll Ihnen da Seriosität,
Demokratiebekenntnis und Abstand zu
Nationalsozialismus und Antisemitismus
abnehmen, Herr Apfel?
Apfel: Ich würde meine Kritik am Einfl
uß der Israel-Lobby nicht so formulieren.
Udo Pastörs liebt die Zuspitzung im
politischen Diskurs. Ich denke, daß wir
uns in unserer Arbeit, bei der manchmal
Säbel, manchmal Florett angesagt ist, gut
ergänzen – nicht zuletzt deshalb, weil er
den mir am Herzen liegenden Aspekt
der Bürgernähe tagtäglich praktiziert.
Bei der „Judenrepublik“-Rede hat man
aber nicht den Eindruck von Volkstümlichkeit,
sondern eher, daß Udo Pastörs seinem
Antisemitismus mal ordentlich Luft macht.
Apfel: Ich denke, Sie sollten seine Arbeit
im ganzen bewerten. Udo Pastörs ist sehr
populär. Er geht off en auf die Bürger zu
und spricht Klartext zu den Th emen, die
den Menschen auf den Nägeln brennen.
Anders lassen sich wohl auch kaum die
sechs Prozent, mit denen er die NPD
wieder ins Schweriner Schloß geführt
hat, erklären.
Mit welchem Ausgang rechnen Sie für das
kommende Verbotsverfahren?
Apfel: Eine Partei, die auf dem Boden
des Grundgesetzes steht und nichts Verbotenes
tut, kann nach rechtsstaatlichen
Maßstäben nicht verboten werden. Ich
rechne daher fest mit einer Ablehnung
des Antrags.
Was, wenn nicht?
Apfel: Dann werden wir natürlich den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg anrufen – das
gilt übrigens auch, wenn Karlsruhe unseren
eigenen Antrag auf Feststellung
der Verfassungskonformität nicht zuläßt.
Die „Rechtsextremismus-Expertin“ der Uni
Bielefeld Claudia Luzar weist darauf hin,
daß Deutschland Spitzenreiter im Verbieten
rechtsextremer Organisationen ist; daß
dies aber jedesmal mit einer „Erneuerung“
und „Professionalisierung der Szene“ endet.
Angeblich gibt es schon Pläne für die
Nachfolgepartei „Die Rechte“, wie einige
Medien berichten.
Apfel: „Die Rechte“ ist kein „Plan B“,
sondern die Phantompartei eines verbitterten
Mannes, der bis zuletzt unsere
Parteien-Fusion mit der DVU verhindern
wollte. Kein Wunder, daß die
Medien so was dankbar protegieren, um
Unruhe zu schüren. Ich bezweifl e, daß
eine Partei, die sich programmatisch als
angeblich bürgerliche Alternative zur
NPD versteht – sich personell aber vor
allem aus dem Spektrum derer speist,
denen die NPD zu „lasch“ ist, übrigens
angeführt vom früheren Stellvertreter
Michael Kühnens – je eine ernsthafte
politische Alternative sein wird.
Ein Verbotsverfahren ist vielleicht das Beste,
was Ihnen passieren kann, denn im
Grunde steht Ihre Partei mangels Wahlerfolgen
vor dem politischen Verdämmern.
Der Verbotsantrag bläst Ihnen im Wahljahr
2013 doch erst so richtig Wind in die Segel.
Apfel: Die NPD wird oft unterschätzt.
Richtig ist, daß wir bereits durch die Debatten
während des ersten Verbotsverfahrens
unsere öff entliche Wahrnehmung
deutlich steigern konnten. Alle, die den
Etablierten mal gehörig den Marsch blasen
wollten, wußten auf einen Schlag,
mit welcher Alternative sie das am besten
tun können.
2003 scheiterte das erste Verbotsverfahren,
2004 fuhr die NPD dann in Sachsen ihren
legendären Wahlsieg ein.
Apfel: So ist es. Wir werden deshalb
auch 2013 diese Karte spielen und deutlich
machen, daß „verbotene Früchte“
am besten schmecken.
„Unsere Gegner werden
sich noch umschauen“
Sowohl Innenbehörden wie auch die etablierte
Politik attestieren Ihnen allerdings
politische Marginalität. Landesinnenminster
Schünemann etwa meint, daß mit einem
Verbot der NPD „der Rechtsextremismus
nicht bekämpft wird“ – im Klartext:
Sie spielen eigentlich keine Rolle.
Apfel: Natürlich schaden uns die Kriminalisierungsversuche.
Die Ausdauer
und Nervenstärke unserer Aktivisten,
die der Stigmatisierung trotzen und sich
nicht ins Hinterzimmer zurückziehen
wie viele Konservative, ist aller Ehren
wert. Natürlich, wir haben in Schleswig-
Holstein und NRW – traditionell
– schwach abgeschnitten. Kritiker gehen
aber fehl, das knappe Scheitern
in Th üringen und Sachsen-Anhalt als
Zeichen des Niedergangs zu bewerten.
4,3 oder 4,6 Prozent, das ist – fl ankiert
durch kommunalen Unterbau – eine gute
Ausgangsgrundlage für die Zukunft.
Unsere Gegner werden sich noch umschauen:
Wir gehen zuversichtlich in die
Wahlen 2013 und vor allem 2014. Die
NPD wird ins Europaparlament einziehen
und so wichtige Synergieeff ekte für
die Landtagswahlen in Brandenburg,
Th üringen und Sachsen erzielen. Das
Verbotsverfahren werden wir nutzen,
um zu zeigen, daß es unseren Gegnern
nicht in erster Linie um ein NPD-Verbot,
sondern um die weitere Stigmatisierung
der gesamten nationalen Opposition
geht.
Es geht um nicht weniger
als um die Ausschaltung der Meinungs und
Gedankenfreiheit für alle national
denkenden Menschen in unserem Land!
———————————————
nachzulesen in Junge Freiheit 51-2012
Posted in 68er Bewegung, Alliierte, Aufklärung, Bundesverfassungsgericht, Deutschland, NPD | Verschlagwortet mit: Deutschland, Germany, Grundgesetz, Holger Apfel, Linke, Linksradikale, NPD, Udo Voigt, Verbotsverfahren | 1 Comment »
NPD: Das Verbotsverfahren soll von echten politischen Problemen ablenken
Posted by deutschelobby - 16/12/2012
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Das angestrengte Verbotsverfahren gegen
die NPD ist ein Paradebeispiel
politischen Scheinhandelns und magischer
Politik. Während die wirklichen
Probleme sich unerledigt stapeln, sucht
die politisch-mediale Klasse den Eindruck zu
erwecken, die kleine rechtsextreme Partei stünde
vor den Toren der Macht.
In Wahrheit tendieren die Aussichten der
NPD, politisch Erfolg zu haben, gegen Null.
Das liegt zum einen an ihren strukturellen Defiziten
und taktischen Fehlern.
Wer sich einen
Spitzenmann leistet wie den langjährigen Parteichef
Udo Voigt, der Adolf Hitler historische Größe
zuerkennt – als sei die ohne ein moralisches
Minimum möglich – und auf Wahlplakaten ein
anzüglich-augenzwinkerndes „Gas geben“ verspricht,
hat sich als Alternative zum herrschenden
Parteiensystem erledigt.
Gerechterweise muß man hinzufügen, daß der
NPD keine Atempause gegönnt wurde, um sich
inhaltlich und personell zu konsolidieren und
als ebenso radikale wie solide politische Kraft in
Stellung zu bringen.
Für das, was der Staat und
die sogenannte Zivilgesellschaft gegen die Mitglieder
und das Führungspersonal dieser Partei
in Gang setzen, taugt der Begriff „Ausgrenzung“
nicht mehr.
Es handelt sich um Psycho-, mitunter
auch physischen Terror inklusive Sippenhaft.
Schwer wiegt zudem die Unterwanderung durch
V-Leute, die jede konstruktive Arbeit unterminiert.
Noch der selbstloseste Idealist resigniert
schließlich, wenn er stets einkalkulieren muß,
daß falsche Parteifreunde sein Handeln durch
Denunziation, Vertauensbruch und Sabotage
untergraben und damit sinnlos machen.
Zurück
bleibt eine Versammlung spinnerter Sektierer.
Wenn die Politik jetzt Zeit und Energie darauf
verwendet, dem kollabierenden Zwerg eine riesenhafte
Gefährlichkeit nachzuweisen, schlägt
sie den Popanz, den sie selber erschaffen hat.
Das angestrebte NPD-Verbot ist eine Ersatzhandlung:
Dieselben Politiker, die der Gesetzlosigkeit
in von Ausländergruppen dominierten
Ballungsräumen hilflos zuschauen, wollen an
einem Scheinproblem ihre ungebrochene Handlungskompetenz
demonstrieren.
Der Vorgang besitzt zudem einen magischen
Impuls: Statt die argumentative Auseinandersetzung
mit der NPD zu suchen, wird sie mit
zivilreligiösem Furor dämonisiert, um hinterher
den Dämon als Verkörperung des Bösen auszutreiben.
Die Partei fungiert als Sündenbock,
auf den die etablierte Politik die Schande ihres
Versagens ablädt.
Bundestagspräsident Norbert Lammert
(CDU) ahnt wohl den Zusammenhang, wenn
er eine Beteiligung des Parlaments am Verfahren
ablehnt und meint, der Beschluß der Länder sei
„nicht durchdacht“ und lediglich ein „Reflex“ auf
die mutmaßlich vom „Nationalsozialistischen
Untergrund“ begangenen Morde.
Bei denen sind
freilich längst nicht alle Details unbezweifelbare
Tatsache. Ungewollt enthüllt Lammert hier
ein zusätzliches Motiv für den Theaterdonner
um die NPD: Er soll präventiv von einer möglichen
Pleite des geplanten Prozesses gegen die
mutmaßliche Zwickauer Terrorzelle ablenken.
Die Rationalität, welche die vordergründige
Irrationalität der Anti-NPD-Kampagne durchwirkt,
erschließt sich erst vollständig, wenn man
sie im Zusammenhang mit der Euro-Schulden-
Krise betrachtet.
Allmählich werden die ersten
Milliarden-Rechnungen fällig. Das Vabanquespiel
mit der Gemeinschaftswährung,
in das die Deutschen von ihren
Politikern getrieben wurden, geht
verloren. Ihr Vermögen wird sukzessive
verschleudert, die künftigen
Generationen befinden sich längst
in Schuldhaftung für andere Länder.
Unsere Politiker sind schon keine
Akteure mehr in dem Billionenspiel,
sondern Getriebene. Zwar hat
das amerikanische Wirtschaftsmagazin
Forbes die Kanzlerin erneut zur
mächtigsten Frau der Welt erklärt, übertroffen
nur vom Präsidenten der Vereinigten Staaten,
doch klingt das eher wie eine Drohung an Merkel,
vom Tugendpfad der teuren Euro-Rettung
keinesfalls abzuweichen.
Die Kanzlerin verfügt in
Wahrheit ja nicht einmal über genügend Macht,
um die deutschen Goldbestände in Augenschein
zu nehmen, die – wahrscheinlich bloß noch virtuell
– unter dem Straßenpflaster von New York
lagern.
Was bedeutet da der Vorwurf, die NPD sei
„verfassungswidrig“? Das Grundgesetz ist zigmal
„Mehr als die
NPD bedroht
der Euro-Rettungsschirm
Demokratie
und Freiheit in
Deutschland.“
abgeändert worden und wird jeden Tag von der
Bundesregierung, von Brüssel und der internationalen
Finanzindustrie aufs neue durchlöchert,
zerdehnt, verhöhnt.
Der permanente Rettungsschirm ESM bedroht
Demokratie, Freiheit und Eigentum in
Deutschland viel mehr, als die NPD das beim
schlechtesten Willen jemals könnte. Die Volkssouveränität
wird an sinistre Instanzen verhökert
unter der treuherzigen Versicherung, der
Kompetenztransfer sei durch das
Grundgesetz geradezu geboten.
Die
das behaupten, geben unwissentlich
der Befürchtung des SPD-Politikers
Carlo Schmid (1896–1979) recht,
ein unter Fremdaufsicht verabschiedetes
Grundgesetz könne lediglich eine
„Modalität der Fremdherrschaft“
formulieren.
Verfassungstreue hieße demnach
für den deutschen Michel, mit den
Händen an der Hosennaht seiner
Ausplünderung und politischen Verwesung freudig
zuzustimmen. Die politisch-mediale Klasse
stört sich nicht daran. Entweder durchschaut sie
die Sachlage nicht oder sie unterwirft sich ihr,
weil das die Voraussetzung für persönliche Karrieren
ist.
Bei allen Defiziten ist die NPD bisher
die – leider – einzige parlamentarische Kraft,
die dagegen prinzipiellen Widerspruch erhebt.
Der würde mit dem Parteiverbot gleich mit
unter das Verdikt der politischen Kriminalität fallen.
Nur aus diesem volkspädagogischen Grund
soll die Partei verschwinden.
—————–
nachzulesen in Junge Freiheit Nr. 51-2012
——————————————————–
Fazit:
Das Programm der NPD ist seit Jahrzehnten bekannt und war bisher kein Grund für das BVG ein Verbot auszusprechen. Auch ist das öffentliche Verhalten der NPD bisher verfassungs- sprich GG-gemäß´.
Beweise, ungefäschlte Nachweise, auf GG-feindliche Kontakte sind nicht vorhanden.
Darüber-hinaus müssten die GRÜNEN und die LINKEN, sowie auch die CDU verboten werden, weil sie nachweislich massiv gegen das GG mehrfach verstoßen haben.
Allein die Aussagen von GRÜNEN, alles gegen Deutschland, ist bereits ein Grund diese „Partei“ zu verbieten, weil sie auch tatsächlich danach handelt und deutschfeindliche Äußerungen immer wieder bekannt gibt.
Die LINKEN stehen dem in nichts nach!
Auch die CDU hat unter Merkel das GG ad absurdum geführt.
Alles das das die NPD nie getan.
Die NPD hat sich stets GG-konform bewegt.
Es sind lediglich die linksradikalen Tendenzen in allen Bereichen, beginnend vom Schulbuch bis hin zur Religion, die ein Verbot wollen. Aus rein machtpolitischen Gründen:
„Seht her, wenn ihr euch nicht so verhaltet wie wir das für richtig halten, dann wandert der Einzelne in den Knast und eine Partei wird verboten…….
Eine Partei, die seit -jahrzehnten existiert, nun verbieten zu lassen, beweist mehr als deutlich die ungeheure Gefahr, die von diesem GRÜNEN Zeitgeist ausgeht.
Wir alle müssen mich aller Macht gegen die GRÜNEN arbeiten und handeln.
Das ist Pflicht für jeden, der seine Familie, seine Kinder und nkel, sich selber und seinem Land vor einer menschenverachtende SED-Zukunft zu bewahren.
Posted in 68er Bewegung, Allgemein, Antideutsche vs Patrioten, ARD antideutsche Hetze, Aufklärung, Berichtsfälschung deutsche Medien, BRD ein Irrenhaus ??, Bundesverfassungsgericht, Deutschland | Verschlagwortet mit: Deutschland, Germany, Grüne, Linke, Linksradikale, Norbert Lammert, NPD, Sippenhaft, SPD, States of Germany, Verbotsverfahren | 1 Comment »
Asylbewerber sollen mehr Geld erhalten
Posted by deutschelobby - 01/12/2012
Einem Entwurf der Bundesregierung zufolge sollen Asylbewerber künftig fast so viel Unterstützung bekommen wie Hartz-IV-Empfänger. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Anhebung der Sätze angeordnet.
Erstmals seit fast 20 Jahren sollen die Leistungen für Asylbewerber gesetzlich angehoben werden. Die Flüchtlinge erhalten künftig deutlich mehr Geld, müssen aber schneller mit Sanktionen rechnen. Dies geht aus dem Entwurf der Bundesregierung für ein neues Asylbewerberleistungsgesetz hervor, der der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt.
Demnach sollen Flüchtlinge fast so viel Unterstützung erhalten wie Hartz-IV-Empfänger, allerdings soll die Hilfe möglichst als Sachleistung gewährt werden, etwa in Form von Essenspaketen. Zudem sollen die Asylsuchenden nach zwei Jahren in Deutschland ein Recht auf Sozialhilfe erhalten.
Verfassungsrichter hatten Anhebung der Sätze verlangt
Die Änderungen gehen auf ein weitreichendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Juli zurück. Die Karlsruher Richter hatten darin die bisherige Hilfe für Asylbewerber als verfassungswidrig niedrig verworfen und eine sofortige Anhebung der Sätze angeordnet.
Ähnlich wie bei der Festlegung der Hartz-IV-Sätze müsse die Höhe der Unterstützung nachvollziehbar ermittelt und der Preisentwicklung angepasst werden, urteilten die Richter.
Dem Bericht zufolge sollen einem alleinstehenden erwachsenen Asylbewerber künftig 336 Euro (Hartz IV: 374) zustehen und Kindern bis zum sechsten Geburtstag 202 Euro (Hartz IV: 219).
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Posted in Allgemein, Asylanten, Aufklärung, Ausländer bevorzugt, Deutsche benachteiligt, Bundesverfassungsgericht | Verschlagwortet mit: Asylanten, Asylbewerber, Bundesverfassungsgericht, Federal Constitutional Court of Germany, Flüchtlinge, Hartz, Hartz concept, Hartz IV. | 2 Comments »
Schachtschneider: Staatsstreich!
Posted by deutschelobby - 30/09/2012
Professor Karl Albrecht Schachtschneider (Foto) hat schon im letzten Jahr ein Buch über die “Rechtswidrigkeit der Euro-Politik” geschrieben und diese einen “Staatsstreich der politischen Klasse” genannt. Während das Buch sehr genau in technische Details geht, die durch die neueste Entwicklung teilweise überrollt werden, ist das Vorwort unverändert gültig. Wir zitieren einen starken Auszug:
Der Euro ist gescheitert, aber die europäischen Integrationisten wollen ihn retten, koste es, was es wolle. Sie nutzen ausgerechnet dieses Scheitern ihres wichtigsten Projekts, um die Europäische Union weiter zu dem »vereinten Europa« voranzutreiben, das sie von Anfang an angestrebt haben, dem Europastaat, in dem die Völker Europas nicht mehr in nationalen Einzelstaaten ihr Schicksal selbst bestimmen, sondern eine große Menge von Untertanen als Arbeiter und Verbraucher ein abhängiges Leben fristen, dessen Regeln eine elitäre und privilegierte Bürokratie vorschreibt.
Die Lebensverhältnisse sollen in ganz Europa und darüber hinaus unabhängig von den Leistungen der einzelnen Menschen und Völker einheitlich sein, aber sie werden kärglich und ärmlich sein. Die Union ist schon jetzt nicht demokratisch, rechtsstaatlich und sozial, aber Europa wird nach den Veränderungen, gegen welche dieses Buch mit den Mitteln rechtlicher und wirtschaftlicher Vernunft kämpft, eine Region der globalen Welt sein, welcher die besten Errungenschaften der annähernd dreitausendjährigen Geschichte Europas genommen sind: die Freiheit, das Eigentum und die freie Rede, die Selbstständigkeit und Bürgerlichkeit der Menschen, die menschheitliche Verfassung, insgesamt das Recht.
Dieses Europa wird eine sanfte Despotie, eine Diktatur der Bürokraten sein. Damit hat Europa bittere Erfahrungen. Die Sozialisten, welche die verhängnisvolle Politik machen, haben ihr Fernziel, den egalitären Menschen, unterschiedslos, bedürfnislos, bedeutungslos, den Menschen, wie ihn George Orwell beschrieben hat, nicht aus dem Auge verloren. Die Rolle des »Großen Bruders« übernehmen sie selbst. Sie nutzen die kapitalistische Habgier für ihr Ziel, mittels derer sie die Grundlage stabiler Wirtschaft und Politik zerstören: das Geldwesen.
Die Opportunisten in den Parteien leisten ihnen willig Hilfestellung. Sie wissen nicht, was sie tun, und wollen es auch nicht wissen. Sie suchen nur ihren kleinen Vorteil. Sie sind nun einmal, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Negativauslese.
Aber die getäuschten und entmutigten Menschen werden weiter ihre Verächter an die Macht wählen. Der Trend ist nicht zu verkennen. Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind europäistisch. Mehr als zwei Drittel der Abgeordneten sind links. Sie stimmen begeistert jeder Politik zu, die Deutschland schadet. Aber sie schaden auch den anderen Völkern Europas.
Zunehmend werden, typisch für Sozialisten, faschistische Herrschaftsmethoden eingesetzt, Agitation und Propaganda, Redeverbote und Ausgrenzung derer, die öffentlich Wahrheit und Richtigkeit vertreten. Aber noch gibt es Widerspruch und Widerstand…
Karl Albrecht Schachtschneider 11.Juli, 2011
http://www.pi-news.net/2012/09/schachtschneider-staatsstreich/
Posted in Allgemein, Aufklärung, Bundesverfassungsgericht, EU, EU-Politik, Euro, Falschaussagen, Falschdarstellungen, Merkel, Neue WeltOrdnung (NWO), Prof. Dr. Schachtschneider, Schäuble, Verfassungsschutz, Verrat, Volksverdummung, Warnung, Zahlungen an fremde Länder | Verschlagwortet mit: Angela Merkel, “Rechtswidrigkeit der Euro-Politik”, Deutschland, ESM, EU, EUdSSR, Europa, Eurozone, George Orwell, Karl Albrecht Schachtschneider, Politik | 2 Comments »
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider über Europa, ESM und mögliche Entwicklungen
Posted by deutschelobby - 26/09/2012
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider ist in Karlsruhe kein Unbekannter. SHC im Gespräch mit dem Staatsrechler und Euro-Kläger (Video-Interview vom September 2012). Themen u.a.: Europa, ESM, die aktuelle Euro-„Rettungs“-Politik und deren mögliche Folgen für Europa und die Bürger.
Produktion: Sven Hermann Consulting / Kamera & Schnitt: Sonja Hubl
Posted in Abschaffung - nationaler Selbstmord, Allgemein, Aufklärung, Bilderberger, Bundesverfassungsgericht, Diktatur, EU, EU-Politik, Euro, EURO-Entwicklung, Grundgesetz, Merkel, Neue WeltOrdnung (NWO), Verfassungsschutz, Verrat, Video, Volksverdummung, Wahnsinn, Warnung, Währungsreform, wichtige Mitteilungen, Widerstand, Zahlungen an fremde Länder, Zukunft, Zusammenbruch | Verschlagwortet mit: Angela Merkel, Bundesverfassungsgericht, Deutschland, ESM, EU, EU-Diktatur, EUdSSR, Euro, EURO-Entwicklung, Europa, Eurozone, Germany, Kommunismus, Neuen Weltordnung (NWO), Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Video | 1 Comment »
Prof. Schachtschneiders Prognose für die nahe Zukunft hat hohe Wahrscheinlichkeit real zu werden
Posted by deutschelobby - 26/09/2012
Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider über Europa, ESM und mögliche Entwicklungen
Was aber ist das Ziel dieser vorsätzlichen Verarmungspolitik? – Die Einführung des Kommunismus gemäß Art. 15 GG bzw. die Aufrichtung der EUdSSR als Teil der Neuen Weltordnung (NWO). Dieses Ziel ist schon sehr lange geplant, was ja schon der Art. 15 im GG zeigt. Zugleich wird der Nahe Osten umgruppiert, um Israel als Großmacht zu etablieren, was wiederum die Basis für Jerusalem als zukünftige Welthauptstadt ist, wie es in der Offenbarung 17-18 beschrieben ist. Die Bibel hat eben doch recht!
Kommentator888
Posted in Abschaffung - nationaler Selbstmord, Allgemein, Aufklärung, Bilderberger, Bundesverfassungsgericht, Demonstration, Diktatur, EU, EU-Politik, Euro, EURO-Entwicklung, Merkel, Neue WeltOrdnung (NWO), Prof. Dr. Schachtschneider, Verrat, Video, Volksverdummung, Wahnsinn, Warnung, wichtige Mitteilungen, Widerstand, Zahlungen an fremde Länder, Zukunft, Zusammenbruch | Verschlagwortet mit: Angela Merkel, Bundesverfassungsgericht, Deutschland, ESM, EU, EU-Diktatur, EUdSSR, Euro, EURO-Entwicklung, Europa, Eurozone, Germany, Kommunismus, Neuen Weltordnung (NWO), Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Video | 1 Comment »