Fatwa: “Ein Muslim darf einen Ungläubigen nicht grüßen – und nicht mögen.”


Von Michael Mannheimer

Islam -  1400 Jahre Apartheid gegenüber “Ungläubigen”

Weder darf ein Muslim – so die vorliegende Fatwa von Scheich Salih al-Fausan, einem der einflussreichsten muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens, begrüßen – noch Sympathie für diesen verspüren. Denn auch Mohammed mochte Ungläubige nicht.

Was sich für Islam-Unkundige anhört wie ein Witz, ist bitterer Ernst: in den islamischen Staaten, in den zehntausenden von Koranschulen, Madressas und sonstigen islamischen Lehreinrichtungen wird seit dem Beginn des Islam und bis zum  heutigen Tag systematisch Verachtung, Hass und Ablehnung gegenüber allem Unislamischem, besonders aber gegen “Ungläubigen” gelehrt.

Damit ist der Islam die älteste Apartheid der Geschichte, weitaus schlimmer noch als die südafrikanische Apartheid gegenüber Schwarzen – die – mittlerweile auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandet – ja immerhin den Weißen nicht gebot, die Schwarzen zu töten.

Fatawas sind für jeden Gläubigen bindend – und beziehen ihre ganze moralische und rechtliche Kraft aus der Tatsache, dass sie sich stets auf explizite Stellen des Koran sowie auf konkrete Aussagen und Handlungen Mohammeds beziehen.

Da der Islam “geschickterweise” Kritik an beiden verboten und mit der Todestrafe bedroht hat, können auch Fatawas von Muslimen nicht kritisiert werden. Sie bilden neben Koran, Mohammed und der Scharia das vierte religiös-geistige Gefängnis, aus dem zu entkommen für einen durchschnittlichen Muslimen nahezu unmöglich ist.

Hier gehts zum Wortlaut der Fatwa, die es Muslimen verbietet, uns “Ungläubige” zu grüßen – ob wir Christen, Juden, Hindus, Buddhisten oder Atheisten sind.

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim einen „Ungläubigen” begrüßen darf

http://www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5bf768678a8.0.html

Rechtsgutachten-Nr.: 7567 vom Rechtsgutachter Scheich Salih al-Fausan, einem der einflussreichsten muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens

(Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2011)

Frage:
“Ich arbeite in einer Firma mit nichtmuslimischen Mitarbeitern zusammen. Jeden Morgen begrüßen wir uns gegenseitig. Ich habe jedoch gehört, dass ein Nichtmuslim von einem Muslim nicht begrüßt werden darf. Stimmt das? Gibt es einen Unterschied zwischen dem [muslimischen] Gruß und den anderen [nichtmuslimischen] Grüßen wie z. B. ‘Guten Morgen’?”

Antwort:
“Ein Muslim darf nicht mit der Begrüßung beginnen [wenn er einen Nichtmuslim trifft]. Falls der Ungläubige jedoch einen Muslim begrüßt, antwortet dieser mit demselben Gruß. D. h., er antwortet auf den Gruß mit dem Ausspruch: ‘Ebenso’. Das hat Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – in [der Überlieferungssammlung] Sahih al-Bukhari (Nr. 133/7134) befohlen, wie von Aischa, Abdullah bin Umar und Anas bin Malkk – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – überliefert wurde.

Die Begrüßung ist Ausdruck von Zuneigung dem anderen gegenüber. Ein Muslim darf einen Ungläubigen nicht mögen, weil Allah keine Ungläubigen mag. Allah hat den Gläubigen verboten, den Ungläubigen zu mögen: ‘ O die ihr glaubt, nehmt euch nicht meinen Feind und euren Feind zu Freunden, ihnen Liebe erbietend, da sie doch die Wahrheit leugnen, die zu euch gekommen ist.’ (Sure 60,1).

Das Benutzen aller Begrüßungen [dem Nichtmuslim gegenüber] wie ‘Guten Morgen’, ist verboten, weil es ein grundsätzliches Grußverbot gibt und eben, weil der Gruß ein Ausdruck von Zuneigung ist.”

Quelle: www.al-eman.com/fatwa/fatwa-display.htm?parent=button.search&id=7567

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3 Antworten zu Fatwa: “Ein Muslim darf einen Ungläubigen nicht grüßen – und nicht mögen.”

  1. heika schreibt:

    ja wenn ihr uns nicht wollt….warum tanzt ihr in de an ????
    und bringt noch euere 100 verwanden mit ???
    bleibt doch in eueren land ….. in der schönen türkei !!!!
    lasst die grenzen zu ……. und lasst keinen raus oder rein !!!!
    EUROPA WIRD ES EUCH DANKEN !!!!!!

  2. Cajus Pupus schreibt:

    Diese ganzen Fatwas oder wie die so genannten Rechtsgutachten heißen, sind doch nur wieder für das blöde Volk gedacht. Das ist die Rückendeckung für die “gebildeten” Imane, damit die sich inmmer wieder beweihräuchern können und um die Suren des Koran auch exzessiv ausleben zu können. Ob die die Weisheit mit dem Löffel gefressen haben? Oder haben die den Nürnberger Trichter verwendet?

  3. Cajus Pupus schreibt:

    Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim in einem nicht-islamischen Land leben darf

    Der Aufenthalt in nicht islamisch geprägten Ländern birgt große Gefahren

    Von dem Rechtsgutachter Scheich Abdul-Aziz Ibn Abdullah Aal ash-Sheich, dem offiziellen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, Vorsitzenden des Vorstands der muslimischen Gelehrten und Vorsitzenden des Vorstands für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten

    (Institut für Islamfragen, dh, 20.07.2011)

    Frage: “Wie wird der Aufenthalt in Ländern der Ungläubigen für Arbeitszwecke beurteilt?”

    Antwort: “Ohne Zweifel ist der Aufenthalt in Ländern der Ungläubigen gefährlich und führt zu gewaltigen Schäden. Falls diese [Schäden] einen älteren Mann nicht betreffen, entkommen seine Kinder diesen aber selten: In den dortigen Ländern, in einigen europäischen Ländern, gilt das Lernen als verpflichtend für jede Person. Jeder muss nach seinen Plänen lernen. Es ist bekannt, was das [Lernen] beinhaltet. Es führt dazu, dass die Kinder abseits ihrer Religion [des Islam] aufwachsen. Sie können sogar von der Religion des Landes, in dem sie studieren, geprägt werden. Deshalb ist dies eine gefährliche Angelegenheit.

    Derjenige, der in Ländern der Ungläubigen seine Religion [den Islam] nicht öffentlich praktizieren kann oder sich Sorgen über seine Religion macht, muss dieses Land verlassen und sich ein Land suchen, in dem er seine Religion öffentlich praktizieren kann, und in dem er und seine Kinder sich keine Sorgen über ihre Religion machen müssen.”

    Quelle: http://www.mufti.af.org.sa/node/702

    Frage an den Ober Mufti:

    Wenn ich anderen in der Nase bohre, bin ich dann ein Schwein?

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